Brennholzvergabe

Verkauf von Brennholz

Für die Ortsgemeinden Altendiez, Balduinstein, Birlenbach, Cramberg, Holzheim, Steinsberg, Wasenbach, Aull, Charlottenberg, Dörnberg, Eppenrod, Geilnau, Gückingen, Heistenbach, Hirschberg, Holzappel, Horhausen, Isselbach, Langenscheid, Laurenburg, Scheidt und die Stadt Diez:

Brennholzbestellung

Die Brennholzbestellung für die Ortsgemeinden ist beim jeweiligen Ortsbürgermeister persönlich während der Sprechstunden abzugeben. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.

Die Holzvergabe erfolgt für alle Interessenten gemeinsam voraussichtlich im Zeitraum Februar-April eines Jahres.

Der jeweilige Termin wird jedes Jahr auf der Homepage in der Rubrik AKTUELLES sowie in unserem Amtsblatt bekanntgegeben.

Hinweis:
Wir weisen alle Brennholzkunden darauf hin, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis („Motorsägenführerschein“) erfordert. Einzelvergaben sind nicht möglich.

In einzelnen Ortsgemeinden sind nicht alle Sortimente erhältlich. Bitte fragen sie bei der Bestellung nach.

Ihre Ansprechpartnerin in der Verwaltung:

Kontakt

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: 205
Stockwerk: 2
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

Aufgaben

  • Örtliche Vorprüfung von Bauvorhaben
  • Einholung bzw. Abgabe von Stellungnahmen der Fachbehörden
  • Einholung des gemeindlichen Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 1 und 36 BauGB
  • Zulassung von Ausnahmen und Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 BauGB)
  • Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB)
  • Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)
  • Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich
    (§ 35 BauGB)
  • Ausnahmen von der Veränderungssperre
  • Zurückstellung von Baugesuchen
  • Erteilung von Baugenehmigungen
  • Zurücknahme und nachträgliche Einschränkung der Genehmigung
  • Bauüberwachung
  • Bauabnahmen
  • Aufforderung zur Einholung einer Genehmigung
  • Maßnahmen zur Verhinderung unerlaubten Bauens
  • Beseitigung baulicher Anlagen
  • Überwachung der Einhaltung von baurechtlichen Vorschriften auf Grund von Gesetzen und Rechtsverordnungen außerhalb der LBauO und Durchführung der hierfür notwendigen Maßnahmen

Zugeordnete Abteilungen

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