Für die Ortsgemeinden Altendiez, Balduinstein, Birlenbach, Cramberg, Holzheim, Steinsberg, Wasenbach, Aull, Charlottenberg, Dörnberg, Eppenrod, Geilnau, Gückingen, Heistenbach, Hirschberg, Holzappel, Horhausen, Isselbach, Langenscheid, Laurenburg, Scheidt und die Stadt Diez:
Brennholzbestellung
Die Brennholzbestellung für die Ortsgemeinden ist beim jeweiligen Ortsbürgermeister persönlich während der Sprechstunden abzugeben. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
Die Holzvergabe erfolgt für alle Interessenten gemeinsam
voraussichtlich im Zeitraum Februar-April eines Jahres.
Der jeweilige Termin wird jedes Jahr auf der Homepage in der Rubrik AKTUELLES sowie in unserem Amtsblatt bekanntgegeben.
Hinweis:
Wir weisen alle Brennholzkunden
darauf hin, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis
(„Motorsägenführerschein“) erfordert. Einzelvergaben sind nicht möglich.
In einzelnen Ortsgemeinden sind nicht alle Sortimente erhältlich. Bitte fragen sie bei der Bestellung nach.
Ihre Ansprechpartnerin in der Verwaltung:
⇑ / Fachbereich 3 - Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung / Frau Amalia Scharpf
Kontakt
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: 201
Stockwerk: 2
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Aufgaben
Örtliche Vorprüfung von Bauvorhaben
Einholung bzw. Abgabe von Stellungnahmen der Fachbehörden
Einholung des gemeindlichen Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 1 und 36 BauGB
Zulassung von Ausnahmen und Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 BauGB)
Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33
BauGB)
Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)
Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich
(§ 35 BauGB)
Ausnahmen von der Veränderungssperre
Zurückstellung von Baugesuchen
Erteilung von Baugenehmigungen
Zurücknahme und nachträgliche Einschränkung der Genehmigung
Bauüberwachung
Bauabnahmen
Aufforderung zur Einholung einer Genehmigung
Maßnahmen zur Verhinderung unerlaubten Bauens
Beseitigung baulicher Anlagen
Überwachung der Einhaltung von baurechtlichen Vorschriften auf Grund von Gesetzen und Rechtsverordnungen außerhalb der LBauO und Durchführung der hierfür notwendigen Maßnahmen