Brennholzvergabe

Verkauf von Brennholz

Für die Ortsgemeinden Altendiez, Balduinstein, Birlenbach, Cramberg, Holzheim, Steinsberg, Wasenbach, Aull, Charlottenberg, Dörnberg, Eppenrod, Geilnau, Gückingen, Heistenbach, Hirschberg, Holzappel, Horhausen, Isselbach, Langenscheid, Laurenburg, Scheidt und die Stadt Diez:

Brennholzbestellung

Die Brennholzbestellung für die Ortsgemeinden ist beim jeweiligen Ortsbürgermeister persönlich während der Sprechstunden abzugeben. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.

Die Holzvergabe erfolgt für alle Interessenten gemeinsam voraussichtlich im Zeitraum Februar-April eines Jahres.

Der jeweilige Termin wird jedes Jahr auf der Homepage in der Rubrik AKTUELLES sowie in unserem Amtsblatt bekanntgegeben.

Hinweis:
Wir weisen alle Brennholzkunden darauf hin, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis („Motorsägenführerschein“) erfordert. Einzelvergaben sind nicht möglich.

In einzelnen Ortsgemeinden sind nicht alle Sortimente erhältlich. Bitte fragen sie bei der Bestellung nach.

Ihre Ansprechpartnerin in der Verwaltung:

/ Hundesteuer Befreiung

Zuständige Mitarbeiter

Frau Maren Mischel

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: 120
Stockwerk: 1
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit

In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Diez

Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen sind abschließend in der Satzung der jeweiligen Gemeinde geregelt.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kopie des Schwerbehindertenausweises

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

Rechtsgrundlage

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