Für die Ortsgemeinden Altendiez, Balduinstein, Birlenbach, Cramberg, Holzheim, Steinsberg, Wasenbach, Aull, Charlottenberg, Dörnberg, Eppenrod, Geilnau, Gückingen, Heistenbach, Hirschberg, Holzappel, Horhausen, Isselbach, Langenscheid, Laurenburg, Scheidt und die Stadt Diez:
Brennholzbestellung
Die Brennholzbestellung für die Ortsgemeinden ist beim jeweiligen Ortsbürgermeister persönlich während der Sprechstunden abzugeben. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
Die Holzvergabe erfolgt für alle Interessenten gemeinsam
voraussichtlich im Zeitraum Februar-April eines Jahres.
Der jeweilige Termin wird jedes Jahr auf der Homepage in der Rubrik AKTUELLES sowie in unserem Amtsblatt bekanntgegeben.
Hinweis:
Wir weisen alle Brennholzkunden
darauf hin, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis
(„Motorsägenführerschein“) erfordert. Einzelvergaben sind nicht möglich.
In einzelnen Ortsgemeinden sind nicht alle Sortimente erhältlich. Bitte fragen sie bei der Bestellung nach.
Ihre Ansprechpartnerin in der Verwaltung:
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Maren Mischel
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: 120
Stockwerk: 1
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Der Hundehalter hat den Tag der Anschaffung, dass Alter des Hundes und die Rasse glaubhaft nachzuweisen (z. B. Kaufvertrag tc).
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Anträge / Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.