Bitte wählen Sie aus der nachstehenden Auswahl Ihr Anliegen:
⇑ / Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Alena Conrad
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Frau Claudia Jagomast
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Frau Elena Maier
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Herr Thorsten Nott
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Herr Eduard Sachs
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Frau Gaby Schupp
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Teaser
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.