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Zuständige Mitarbeiter
Frau Maren Mischel
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: 120
Stockwerk: 1
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Die Beherbergungssteuer wird derzeit in den Gemeinden Laurenburg und Balduinstein erhoben und ist in den jeweiligen Satzungen geregelt.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.