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/ Steuern und Abgaben / Sonstige Steuern / Übernachtungssteuer

Zuständige Mitarbeiter

Frau Maren Mischel

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: 120
Stockwerk: 1
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Diez

Die Beherbergungssteuer wird derzeit in den Gemeinden Laurenburg und Balduinstein erhoben und ist in den jeweiligen Satzungen geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

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