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⇑ / Haushaltsbescheinigung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Alena Conrad
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Frau Claudia Jagomast
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Frau Elena Maier
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Herr Thorsten Nott
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Herr Eduard Sachs
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Frau Gaby Schupp
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre örtlich zuständige Meldebehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.
Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.