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/ Haushaltsbescheinigung

Zuständige Mitarbeiter

Frau Alena Conrad

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Frau Claudia Jagomast

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Frau Elena Maier

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Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Herr Thorsten Nott

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Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Herr Eduard Sachs

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Frau Gaby Schupp

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Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld. 

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre örtlich zuständige Meldebehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.

Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).

Gebühr: 6,50 €
Vorkasse: Nein

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

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