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/ Recht und Verbraucherschutz / Verbraucherschutz / Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

Zuständige Mitarbeiter

Frau Alena Conrad

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Frau Claudia Jagomast

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Frau Elena Maier

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Herr Thorsten Nott

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Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Herr Eduard Sachs

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Frau Gaby Schupp

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

Aufbewahrung und Versteigerung:

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Teaser

Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.

In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

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