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/ Ausweise und Dokumente / Ausweise / Ausweispflicht befreien

Zuständige Mitarbeiter

Frau Alena Conrad

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Frau Claudia Jagomast

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Frau Elena Maier

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Herr Thorsten Nott

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Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
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Herr Eduard Sachs

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Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Frau Gaby Schupp

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Postadresse

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Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Teaser

Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Diez

Der Nachweis der Pflegestufe muss vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

Formulare

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