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/ Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Zuständige Mitarbeiter

Frau Alena Conrad

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Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
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Frau Claudia Jagomast

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Raum-Nr.: Bürgerbüro
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Frau Elena Maier

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Raum-Nr.: Bürgerbüro
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Herr Thorsten Nott

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Raum-Nr.: Bürgerbüro
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Herr Eduard Sachs

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Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
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Frau Gaby Schupp

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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Diez

Inhalt der Landesleistung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Begründung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

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