Was erledige ich wo


Bitte wählen Sie aus der nachstehenden Auswahl Ihr Anliegen:

/ Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis melden wegen Verlust

Zuständige Mitarbeiter

Frau Alena Conrad

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Claudia Jagomast

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Elena Maier

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Herr Thorsten Nott

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Herr Eduard Sachs

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Gaby Schupp

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Teaser

Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

[BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: