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⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis Ausstellung vorläufig
Zuständige Mitarbeiter
Frau Alena Conrad
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Frau Claudia Jagomast
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Frau Elena Maier
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Herr Thorsten Nott
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Herr Eduard Sachs
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Frau Gaby Schupp
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)