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⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
Zuständige Mitarbeiter
Frau Alena Conrad
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Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Frau Claudia Jagomast
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Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Frau Elena Maier
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Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Herr Thorsten Nott
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Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Herr Eduard Sachs
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Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: Bürgerbüro
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Louise-Seher-Straße 1
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Frau Gaby Schupp
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Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
- Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Diez
Nachweis der Pflegestufe erforderlich.