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Zuständige Mitarbeiter
Frau Alena Conrad
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Frau Claudia Jagomast
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Frau Elena Maier
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Herr Thorsten Nott
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Herr Eduard Sachs
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Frau Gaby Schupp
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Teaser
Wenn sie auswandern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
- § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummer 17.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)