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⇑ / Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
Zuständige Mitarbeiter
Frau Iris Drieschner
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: E 17
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Funktion
Standesbeamtin
Frau Katja Ludwig
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: E 16
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Funktion
Standesbeamtin
Frau Annegret Strauch
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: E 16
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Teaser
Sie möchten eine Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall beantragen? Dann erhalten Sie hier Informationen dazu.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Fr geschlossen
Zuständige Stelle
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Fr geschlossen
Voraussetzungen
- Die vorherige Beurkundung des eingetretenen Sterbefalls durch das Standesamt I in Berlin.
- Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
- § 61 - 66 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 37 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 5 Abs. 5 Personenstandsgesetz (PStG)
Anträge / Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.