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/ Geburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern

Zuständige Mitarbeiter

Frau Iris Drieschner

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Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: E 17
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
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Standesbeamtin

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Frau Katja Ludwig

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Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: E 16
Stockwerk: Erdgeschoss
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Standesbeamtin

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Frau Annegret Strauch

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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

Teaser

Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

Verfahrensablauf

  • Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
      • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde EUR 12,00, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde EUR 6,00.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Meist innerhalb weniger Tage, bei Anforderungen für Urkunden aus den ehemaligen deutschen Gebieten können aufgrund des Suchaufwands mehrere Monate erforderlich sein.

    Frist: 0-5 Monate

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    • Formuale:
    • Online-Dienst vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Was sollte ich noch wissen?

    keine

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