⇑ / Geburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern
Zuständige Mitarbeiter
Frau Iris Drieschner
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: E 17
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Funktion
Standesbeamtin

Frau Katja Ludwig
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: E 16
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Funktion
Standesbeamtin

Frau Annegret Strauch
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: E 16
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.
Teaser
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.
Verfahrensablauf
- Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- bei Beantragung durch eine vertretende Person:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
- bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
- § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 50 Personenstandsgesetz (PStG)
Anträge / Formulare
- Formuale:
- Online-Dienst vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
keine
Urheber
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, Abteilung 1 – Staats- und Verwaltungsrecht
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Anzeige der Leistung im Ursprungsportal Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern in Rheinland-Pfalz