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Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
Leistungen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Heirat anmelden
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Namensänderung
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Vorname ändern