Demokratieförderung

Zusammenhalt durch Partizipation – Förderaufruf Demokratieförderung 

Die 21 LEADER-Regionen in Rheinland-Pfalz setzen mit dem Förderaufruf „Zusammenhalt durch Partizipation“ einen gezielten Impuls zur Stärkung der Demokratie im ländlichen Raum. Hintergrund ist die zunehmende Präsenz von Extremismus, Rassismus, Antisemitismus, Demokratieskepsis, Hass und Desinformation – Entwicklungen, die auch ländliche Regionen betreffen.

Mit ihrem partizipativen Ansatz leisten die LEADER-Regionen seit Jahren einen wichtigen Beitrag zu lebendigen, demokratischen und menschenrechtsorientierten Strukturen. Über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) und ihre Netzwerke werden Beteiligung, Engagement und gesellschaftlicher Zusammenhalt vor Ort aktiv gelebt und weiterentwickelt.

Der Förderaufruf ergänzt bestehende Programme des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Demokratiezentrum Rheinland-Pfalz und richtet sich gezielt an lokale Akteurinnen und Akteure in den ländlichen Räumen.

Weitere Informationen sowie die notwendigen Dokumente erhalten Sie im Förderaufruf sowie unter Aktuelles.

Ziel des Förderaufrufs

Ziel ist es, bewährte Ansätze der Demokratieförderung zu stärken und weiterzuentwickeln sowie innovative, modellhafte Projekte zu erproben. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen aktiv einbinden, demokratische Kompetenzen fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig stärken.

Die Lokalen Aktionsgruppen möchten damit engagierte Akteurinnen und Akteure unkompliziert unterstützen, neue Zielgruppen für demokratisches Engagement gewinnen und den Austausch zwischen den LEADER-Regionen in Rheinland-Pfalz fördern.

  • Was kann gefördert werden?

    Gefördert werden Projekte mit einem konkreten Beitrag zur Festigung der Demokratie in den ländlichen Räumen von Rheinland-Pfalz, insbesondere:

    • Beteiligungs- und Dialogformate

    • Bildungs- und Informationsangebote zur Demokratieförderung

    • Maßnahmen zur Stärkung demokratischer Kompetenzen

    • Präventions- und Aufklärungsarbeit gegen Extremismus, Hass und Ausgrenzung

    • Innovative, modellhafte Ansätze mit Vorbildcharakter

  • Wer kann eine Bewerbung einreichen?

    Bewerbungsberechtigt sind:

    • gemeinnützige Organisationen und Vereine

    • Initiativen und zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse

    • Schulen und Bildungseinrichtungen

    • Kommunen

    • Gruppen nicht organisierter engagierter Menschen

    Nicht antragsberechtigt sind politische Parteien sowie gewerbliche Betriebe.

  • Welche Fördersumme ist möglich?
    • maximale Förderung: bis zu 5.000 € pro Einzelprojekt

    • je Träger*in können innerhalb der dreijährigen Laufzeit bis zu drei unterschiedliche Projekte gefördert werden (max. eines pro Jahr)

    • nicht ausgewählte Projekte können im Folgejahr erneut eingereicht werden

    • die Projektkosten sind vorzufinanzieren; die Auszahlung erfolgt nach Vorlage prüffähiger Rechnungen und Zahlungsnachweise

  • Wie erfolgt die Antragstellung?

    Die Bewerbung erfolgt über ein standardisiertes Bewerbungsformular, das zusammen mit den Auswahlkriterien und Rahmenbedingungen online zur Verfügung steht.

    Die Auswahl der Projekte trifft der landesweite Lenkungs- und Bewertungsausschuss auf Grundlage festgelegter Kriterien.

    Für die ausgewählten Projekte schließt die federführende LEADER-Region (LEADER Raiffeisen-Region) mit dem jeweiligen Projektträger eine Zielvereinbarung ab.

  • Beratung & Ansprechpartnerin

    Für Fragen zur Projektidee oder zur Antragstellung steht das Regionalmanagement der LAG Lahn-Taunus gerne zur Verfügung:

    Beatrix Ollig
    0261 / 3043941

    Eine frühzeitige Beratung wird ausdrücklich empfohlen.

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