Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Charlottenberg“
hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der o. a. Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 24.04.2026 bis einschließlich 26.05.2026 unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Planzeichnung des Bebauungsplans
- Textteil des Bebauungsplans
- Begründung des Bebauungsplans
- Alternativenprüfung als Teil der Begründung des Bebauungsplans
- Umweltbericht (Büro Enviro-Plan, März 2026) – als Teil der Begründung des Bebauungsplans
- Anlagen zum Umweltbericht – Gutachten der faunistischen Untersuchungen (Büro Strix, Februar 2026), Blendgutachten (DGS Gesellschaft für Solarenergie Berlin mbH, Juni 2025), Maßnahmenblatt Feldlerche (BRP Buß Regenereative Projekte GmbH, in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde, März 2026)
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Schutzgebiete/-objekte, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft/Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, besonderer Artenschutz.
Des Weiteren sind im Umweltbericht folgende Informationen enthalten:
- Darlegung der Bestandssituation
- Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft
- Darlegung der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
- Darlegung und Bewertung von erwarteten Auswirkungen der Planung auf die Umweltgüter
- Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen
- Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
- Darlegung geprüfter Alternativen
- Zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen
Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen vor:
- Syna GmbH, 04.03.2025 (angrenzende Versorgungseinrichtungen und daraus resultierende Anforderungen)
- Vodafone GmbH, 06.03.2025 (angrenzende Telekommunikationsanlagen)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 06.03.2025 (Sturzflutgefährdung, Hinweis zum Altbergbau)
- Deutsche Telekom Technik GmbH, 11.03.2025 (Telekommunikationslinien im Plangebiet und daraus resultierende Anforderungen)
- Landesbetrieb Mobilität Diez, 24.03.2025 (Blendwirkung ist auszuschließen, Abwässer, Ersatz-Laichgewässer)
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Direktion Landesarchäologie – Außenstelle Koblenz, 26.03.2025 (Verdacht auf archäologische Fundstellen, Bekanntgabe des Erdbaubeginns/ Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht, geophysikalische Prospektion)
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 27.03.2025 (Bergbau / Altbergbau, Boden und Baugrund)
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, 28.03.2025 (Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Nachweis des Ausschlusses einer Existenzbedrohung)
- Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises – Untere Landesplanungsbehörde, 28.03.2025 (Informationen zur Hecke und Hinweise zu insektenfreundlichen Leuchtmitteln, Bedenken zur Rückführung des extensiven Grünlands nach Nutzungsaufgabe, Ertragsmesszahl, Erosionsgefährdung, Nutzung der Fläche, Agrarfördermaßnahmen, Informationen und Hinweise zum Wasser/Wasserschutz/Entwässerung)
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 01.04.2025 (Bodenqualität, landwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsflächen, Nutzung von landwirtschaftlicher Fläche, Ertragsmesszahl, Standortalternativen Rückführung nach Nutzungsaufgabe, Flächenanteile in der Ortsgemeinde)
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Direktion Landesarchäologie – Erdgeschichtliche Denkmalpflege Koblenz, 28.02.2025 (Kenntnisnahme)
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.
Charlottenberg, den 15.04.2026
Vogt, Ortsbürgermeister
| Dateiname | Größe | Datum | ||
|---|---|---|---|---|
| 1_Plan_Entwurf.pdf | 305,92 KB | 07.04.2026 | ||
| 2_Textfestsetzungen_Entwurf.pdf | 256,62 KB | 07.04.2026 | ||
| 3_Begründung_Entwurf.pdf | 1,16 MB | 07.04.2026 | ||
| 4_Umweltbericht_Entwurf.pdf | 1,65 MB | 07.04.2026 | ||
| 5_Anhang 2 zur Begründung_Belegungsplan.pdf | 4,20 MB | 07.04.2026 | ||
| 6_Anhang 3 zur Begründung_Schalltechnische Untersuchung.pdf | 1,25 MB | 07.04.2026 | ||
| 7_Anlage I zum Umweltbericht_Ergebnisbericht Faunistische Untersuchung.pdf | 1,65 MB | 07.04.2026 | ||
| 8_Anlage II zum Umweltbericht_Blendgutachten.pdf | 1,46 MB | 07.04.2026 | ||
| 9_Anlage III zum Umweltbericht_Maßnahmenblatt Feldlerche.pdf | 112,93 KB | 07.04.2026 | ||
| 10_§4I_Stellungnahmen.pdf | 5,77 MB | 07.04.2026 | ||
| 11_§4I_Abwägung mit Abstimmungsergebnissen.pdf | 7,96 MB | 07.04.2026 |
