Horhausen, Am Beckers Garten | VG Diez

Horhausen, Am Beckers Garten

Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Beckers Garten“

hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der o. a. Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 24.04.2026 bis einschließlich 26.05.2026 unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Bei den umweltbezogenen Informationen, die zur Einsicht ausgelegt werden, ist hier zunächst der Umweltbericht (Teil C der Begründung) zu nennen. Nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in der die Auswirkungen des städtebaulichen Vorhabens auf die Umwelt beschrieben, bewertet und Konsequenzen für die Planung aufgezeigt werden. Die Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten Belange zusammengefasst.

Außerdem wurde ein Landschaftsplanerischer Beitrag erstellt, der ebenfalls zur Einsicht ausgelegt wird. Dieser enthält des Weiteren Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen im Hinblick auf landschaftspflegerische Maßnahmen.

Folgende im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, die umweltbezogene Informationen beinhalten, liegen ebenfalls zur Einsicht öffentlich aus:

  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit Hinweisen zum Schutz nachtaktiver Kleinsäuger und zur Auswahl von heimischen Pflanzen
  • Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde mit den Hinweisen,
    • dass keine Oberflächengewässer, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete berührt werden sowie keine Altlasten kartiert sind
    • auf die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Zulassung für das geplante Rückhaltebecken
    • zur Sturzflutgefahr aus dem östlich angrenzenden Wohngebiet bei Starkregenereignissen
    • dass ein erhöhtes Radonpotenzial im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden kann
  • Stellungnahme der Unteren Landwirtschaftsbehörde mit dem Hinweis einer erhöhten Erosionsgefahr
  • Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Diez mit Hinweisen auf die Verpflichtung zur Vermeidung, zum Schutz oder zur Minderung von Lärmeinwirkungen bezüglich des Verkehrslärms der Landesstraße L 313
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz mit dem Hinweis auf mögliche stark metallhaltige Aufbereitungsrückstände, die in der Regel ortsnah ungesichert abgelagert wurden
  • Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Diez mit dem Hinweis auf das Erfordernis eines Regenrückhaltebeckens
  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht mit dem Hinweis auf mögliche Lärmimmissionen durch angrenzende landwirtschaftliche Betriebe
  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz mit Hinweisen
    • zur Ver- und Entsorgung (ausreichend leistungsfähige Gruppenkläranlage Esterau-Rupbachtal, Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Zulassung für das geplante Rückhaltebecken)
    • zur Sturzflutgefahr aus dem östlich angrenzenden Wohngebiet bei Starkregenereignissen mit ergänzenden eigenen Angaben aus dem Örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts für die Ortsgemeinde Horhausen

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.


Horhausen, den 15.04.2026                

Schmidt, Ortsbürgermeister


Dateiname Größe Datum
1_Vorblatt.pdf87,08 KB09.04.2026
2.0_Übersichtskarte u. Planzeichen.pdf656,85 KB09.04.2026
2.1_zeichnerische Festsetzungen.pdf874,60 KB09.04.2026
3_Textfestsetzungen.pdf133,06 KB10.04.2026
4_Begründung und Umweltbericht.pdf486,12 KB09.04.2026
5.0_LFB.pdf478,69 KB09.04.2026
5.1_Bestand Konflikte.pdf941,26 KB09.04.2026
5.2_externe Ausgleichsfläche.pdf433,37 KB09.04.2026
6_Umweltbezogene Stellungnahmen.pdf2,71 MB09.04.2026
7_§3I§4IAbwägung.pdf4,22 MB09.04.2026
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