- Was ist der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung
(KWP) für die Verbandsgemeinde (VG) Diez?
Die Verbandsgemeinde arbeitet derzeit an ihrem ersten Wärmeplan, der die Grundlage für eine klimafreundliche Wärmeversorgung bildet. Zu diesem Zweck wurde im Februar die Firma DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH beauftragt. Gemäß gesetzlicher Vorgaben wird der Wärmeplan alle fünf Jahre aktualisiert, um die Entwicklungen in der Wärmeversorgung und neue technische Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Erste Zwischenergebnisse werden Anfang 2026 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert, bei der auch Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit haben, ihre Anmerkungen und Stellungnahmen einzubringen. Die abschließenden Ergebnisse des Wärmeplans werden voraussichtlich im ersten Quartal 2026 vorliegen.
Im Februar 2025 wurde die Firma DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Derzeit wird die Bestandsanalyse abgeschlossen, und bald wird mit der Potenzialanalyse begonnen. Nachdem die Ergebnisse den politischen Entscheidungsträgern sowie der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, erfolgt der Startschuss für die Erarbeitung der Zielszenarien, die Identifikation möglicher Versorgungsgebiete und die Entwicklung einer umfassenden Wärmewendestrategie für die VG Diez. Wann wird die fertige kommunale Wärmeplanung voraussichtlich vorliegen?
Die Bearbeitung wird voraussichtlich ein Jahr in Anspruch nehmen, weshalb mit der Veröffentlichung der Ergebnisse voraussichtlich im März 2026 zu rechnen ist.Bis wann muss die kommunale Wärmeplanung für die VG Diez spätestens vorliegen?
Die VG Diez ist gemäß dem Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) als Planungsverantwortliche Stelle benannt und somit verpflichtet, den Wärmeplan spätestens bis zum 30. Juni 2028 vorzulegen.Werden die Bürgerinnen und Bürger bei der kommunalen Wärmeplanung beteiligt?
Ja, die Bürgerinnen und Bürger der VG Diez werden während der gesamten Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung regelmäßig über den aktuellen Stand des Projekts informiert und aktiv beteiligt. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Mitwirkung. Weitere Details zu den geplanten Informationsveranstaltungen und Beteiligungsformaten werden auf folgenden Wegen veröffentlicht: Internetpräsenz der Verbandsgemeinde Diez (unter www.vgdiez.de/kwp), Mitteilungsblatt „DieZeitung“, PM, Social Media, sobald diese festgelegt sind.Welches Gebiet umfasst die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung wird das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Diez umfassen, einschließlich der Stadt Diez und der 22 Ortsgemeinden. Alle diese Gebiete werden im Rahmen der Planung berücksichtigt, um eine ganzheitliche Lösung für die Wärmeversorgung zu entwickeln.Wie wird die kommunale Wärmeplanung ablaufen?
Die kommunale Wärmeplanung besteht aus vier Hauptphasen:
1) Bestandsanalyse: Hier werden der aktuelle Wärmebedarf und die bestehenden Versorgungsstrukturen ermittelt.
2) Potenzialanalyse: In dieser Phase werden die Potenziale zur Reduzierung des Wärmebedarfs und die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Wärmequellen untersucht.
3) Zielszenarien: Basierend auf den Ergebnissen der beiden ersten Phasen werden verschiedene Zielszenarien für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 entwickelt.
4) Wärmewendestrategie: Abschließend werden konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Zielszenarien formuliert.
Die Entscheidung über die Ausweisung von zentralen und dezentralen Versorgungsgebieten erfolgt durch einen Beschluss des Verbandsgemeinderats.Wie betrifft mich die kommunale Wärmeplanung?
Der kommunale Wärmeplan zeigt Ihnen, welche Optionen zur Wärmeversorgung für Ihr Gebäude bestehen. Es werden Gebiete ausgewiesen, die sich für zentrale Versorgung über Wärmenetze eignen, und solche, die für dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen geeignet sind. So können Sie besser entscheiden, welche Heiztechnologie für Ihr Gebäude sinnvoll ist.
Wichtig: Der Wärmeplan betrifft nur neu eingebaute Heizungen. Bestandsheizungen dürfen weiterhin betrieben werden.
Sobald der kommunale Wärmeplan abgeschlossen und die Gebietsentscheidungen getroffen sind, gilt: Neue Heizungen müssen innerhalb eines Monats nach Beschluss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (laut Gebäudeenergiegesetz, GEG). Wird für Ihren Bereich keine Gebietsausweisung beschlossen, treten die Regelungen für neue Heizungen automatisch ab dem 30. Juni 2028 in Kraft.Muss ich den kommunalen Wärmeplan abwarten, bevor ich eine Entscheidung für mein Gebäude treffe?
Nein, Sie müssen nicht auf den Abschluss der Wärmeplanung warten. Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß GEG tritt erst ein, wenn für Ihren Wohnort eine Entscheidung zur Gebietsausweisung beschlossen wurde, oder automatisch zum 30. Juni 2028, wenn keine Gebietsausweisung erfolgt.
Sollte ein Heizungsaustausch notwendig sein, ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen, da dies sowohl dem Klimaschutz zugutekommt als auch finanziell attraktiv ist – unter anderem durch die aktuellen Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Beachten Sie auch die Pflichten gemäß GEG, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Ölheizung nach dem 01.01.2024 zu installieren und lassen Sie sich im Vorfeld umfassend beraten.Wie kann ich mich am besten informieren?
Für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und Verpflichtungen gemäß GEG empfehlen wir den Heizungswegweiser des BMWE. Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Website →www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser, die einen guten Überblick über verschiedene Heizsysteme bietet. Zudem gibt es zahlreiche Beratungsangebote:
Die Verbraucherzentrale RLP bietet eine erste Einstiegsberatung an. Diese ist kostenlos und wird in der Verbandsgemeindeverwaltung Diez jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 15 bis 18 Uhr per Telefon oder Video durchgeführt. Termine können unter der Telefonnummer 06432/501246 vereinbart werden. Für eine detaillierte Energieberatung für Ihre Immobilie können Sie über die Website der Dena →www.energie-effizienz-experten.de EnergieberaterInnen finden, die auch für die Förderungen von BAFA und kFW zugelassen sind.“ Auf der Fördermitteldatenbank des BMWE finden Sie alle verfügbaren Fördermittelprogramme von Bund, Ländern und Kommunen.Wer ist verantwortlich für die kommunale Wärmeplanung in der VG Diez?
Die Planungsverantwortung liegt beim Verbandsgemeinderat der VG Diez. Der Fachbereich 3 – „Planen, Bauen, Umwelt“ - koordiniert die Umsetzung und steht Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.