FAQ zur Kommunalen Wärmeplanung

  1. Was ist die kommunale Wärmeplanung (KWP)?
    Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein Planungsinstrument, das es Städten und Gemeinden ermöglicht, ihre Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Dabei wird untersucht, welche erneuerbaren Energien und Abwärmequellen genutzt werden können. Der kommunale Wärmeplan dient als strategischer Fahrplan für die lokale Energiewende und verfolgt das übergeordnete Ziel der kommunalen Klimaneutralität, wobei der Wärmebereich eine zentrale Rolle spielt. Der Plan beantwortet zentrale Fragen wie: Was muss wann und wo geschehen, um diese Ziele zu erreichen? Und wie sollen die verschiedenen Stadtbereiche oder Quartiere zukünftig versorgt werden?
     
  2. Warum ist die Wärmeplanung wichtig?
    Die Kommunale Wärmeplanung ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen, fossile Energien zu ersetzen und die lokale Wärmeversorgung langfristig effizient, kostengünstig und umweltfreundlich zu gestalten. Sie zeigt auf, welche Art der Wärmeversorgung in einem Wohnort langfristig sinnvoll und realisierbar ist – beispielsweise Fernwärme, Wärmepumpen oder Biomasse. Dadurch erhalten die Kommunen eine klare Orientierung, welche Heiztechnologien in Zukunft gefördert oder empfohlen werden.

  3. Ab Wann und für wen gilt die Pflicht zur KWP?
    Das Wärmeplanungsgesetz legt die rechtliche Grundlage für die verbindliche und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung fest. Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern muss der Wärmeplan bis Juni 2026 erstellt werden. In Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ist die Frist dafür der 30. Juni 2028.

  4. Wie hängt die KWP mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen?
    Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) arbeiten zusammen, um die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor zu fördern. Das GEG regelt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und Heizsystemen, während die KWP auf kommunaler Ebene Maßnahmen zur Wärmeversorgung entwickelt und potenzielle Wärmequellen identifiziert. Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) am 1. Januar 2024 wurden gleichzeitig Änderungen im GEG vorgenommen. Neubauten müssen ab sofort 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gewinnen. Für Bestandsgebäude gilt diese Regel erst bei Heizungsanlagenwechsel nach dem 30. Juni 2026 bzw. 2028.

  5. Was bedeutet die Wärmeplanung für Eigentümerinnen und Eigentümer?
    Die kommunale Wärmeplanung schafft keine Verpflichtungen für Unternehmen oder Privathaushalte, sondern informiert darüber, welche treibhausgasneutrale Energiequelle in der Zukunft verfügbar sein wird. Der Wärmeplan zeigt auf, ob Fernwärme oder Nahwärmenetze existieren oder ausgebaut werden, sowie die Verfügbarkeit von Umweltwärmequellen wie Geothermie. Die Beteiligung am Wärmeplanungsprozess ist freiwillig, aber wünschenswert. Am Ende wissen die Bürger, welche Wärmeversorgungsarten in ihrer Region verfügbar sind, und Grundstückseigentümer können besser planen, wann welche Investitionen in die Energieversorgung wirtschaftlich sinnvoll sind.

  6. Wer ist bei der Erstellung der Wärmepläne beteiligt?
    An der Kommunalen Wärmeplanung sind zahlreiche Akteure beteiligt, darunter die Kommune als planungsverantwortliche Stelle, Energieversorger, Netzbetreiber, Stadtwerke, Unternehmen, Industriebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, Gebäudeeigentümer, die Schornsteinfegerinnung sowie externe Fachleute und weitere Interessengruppen. Die planungsverantwortliche Stelle entwickelt maßgeschneiderte Wärmeversorgungskonzepte, die den spezifischen regionalen Anforderungen und Potenzialen gerecht werden. Dies ist besonders wichtig, da Wärme, im Gegensatz zu Strom, nur über begrenzte Entfernungen effizient transportiert werden kann. Daher wird angestrebt, die benötigte Wärme bevorzugt aus lokal verfügbaren Quellen zu beziehen.

  7. Muss ich meine bestehende Heizung ändern?
    Solange eine Heizung jünger als 30 Jahre ist und noch funktioniert, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zum Austausch. Bei einem Ausfall oder Eigentümerwechsel muss jedoch ein Heizsystem installiert werden, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Defekte Heizungen erhalten eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Ab 2026 sind in Neubaugebieten nur noch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien zulässig, in kleineren Städten ab 2028. Ab 2045 müssen alle Heizsysteme klimaneutral betrieben werden.

    Bereits bestehende Heizsysteme, die mit Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie, Strom, Holz oder Pellets betrieben werden, entsprechen den Anforderungen des GEG. Für Gebäude, die mehr als 65% klimaneutrale Energieträger nutzen, muss dieser Anteil bis 2045 auf 100% erhöht werden. Die kommunale Wärmeplanung regelt vor Ort, ob Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff errichtet werden.

  8. Welche Förderungen gibt es für den Umstieg?
    Es wird eine Zuschussförderung für die energetische Modernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Energieeffizienz-Häusern angeboten. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden, darunter Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), an Gebäudenetzen sowie zur Heizungsoptimierung. Zudem sind Fachplanung und Baubegleitung förderfähig. Klimafreundliche Heiztechnologien, die die 65%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe erfüllen, wie Wärmepumpen, der Anschluss an Wärmenetze, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen und Brennstoffzellenheizungen, werden ebenfalls unterstützt. Stromdirektheizungen sind jedoch nicht förderfähig, auch nicht in gut gedämmten Gebäuden. Die Heizungsförderung für Wärmeerzeugungsanlagen wird über die KfW bereitgestellt. Weitere Informationen zu den Förderungen finden Sie auf den Webseiten: →BAFA, →KfW 

  9. Wie schaut der Ablauf einer kommunalen Wärmeplanung aus?
    Im ersten Schritt wird eine umfangreiche Datenerhebung durchgeführt. Hierzu wird die Verwaltung intensiv mit dem lokalen Energieversorger zusammenarbeiten, um Energieverbrauchsdaten von Fernwärme, Gas und Strom für die kommunale Wärmeplanung nutzen zu können (Bestandsanalyse). Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird der Wärmebedarf der Ortsteile ermittelt, die Verfügbarkeit erneuerbarer Wärmequellen geprüft und der Ausbau von Wärmenetzen sowie dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen bewertet (Potenzialanalyse). Zunächst werden Daten zu Gebäuden, Energieträgern und Abwärmepotenzialen gesammelt. Danach werden die wirtschaftlichsten Lösungen für die Wärmeversorgung bestimmt und das Gemeindegebiet in Zonen wie Wärmenetzgebiete, Wasserstoffnetze, dezentrale Versorgungsgebiete oder Prüfgebiete unterteilt (Zielszenario). Abgerundet wird der Wärmeplan mit einem Umsetzungskonzept, in dem konkrete Maßnahmenvorschläge zur Zielerreichung dargestellt werden (Wärmewendestrategie).


Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: →www.bmwsb.bund.de sowie auf der Seite „Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: →www.energiewechsel.de.

 


[BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: