Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung der Verbandsgemeindeverwaltung Diez als zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Der Anliegerverkehr ist bis zur Sperrung frei. Zudem ist sicherzustellen, dass Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatzfall jederzeit Zufahrt erhalten.
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vor Beginn der Bauarbeiten entsprechend informiert.
Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen.
