Temporäre Verkehrsbeschränkungen und Straßensperrungen zum Amphibienschutz

Zum Schutz von Amphibien ordnet die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Zeit vom 15. Februar 2026 bis einschließlich 15. Mai 2026 verschiedene verkehrsrechtliche Maßnahmen an. 

Die Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit den zuständigen Polizeiinspektionen, dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz sowie der Unteren Naturschutzbehörde.

L 323 – Wasenbach

Die Landesstraße L 323 wird im genannten Zeitraum täglich von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr in dem Abschnitt zwischen der Einmündung der K 37 (Steinbruch) und dem Ortsausgang Wasenbach in Richtung L 322 (Rupachstraße) gesperrt.

Weitere verkehrsrechtliche Anordnungen in der Verbandsgemeinde Diez

Darüber hinaus werden im Rhein-Lahn-Kreis an verschiedenen Straßenabschnitten zeitlich befristete Verkehrsregelungen und Beschilderungen zum Amphibienschutz eingerichtet. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Diez sind unter anderem folgende Strecken betroffen:

  • K 22 Charlottenberg – Horhausen
  • L 325 Eppenrod – Görgeshausen
  • B 417 Holzappel – Herthasee
  • B 417 Holzappel – Hirschberg (Langenscheider Stock)
  • B 417 Holzappel – Hütte (Dörnberg)
  • B 54 Holzheim – Diez (Weibitzbach)

Hinweise für Verkehrsteilnehmende

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahmen zeitlich begrenzt sind und die Nutzung alternativer Strecken möglich ist. Die Sperrungen und Verkehrsregelungen werden als zumutbar eingeschätzt und dienen dem Schutz gefährdeter Tierarten während ihrer Wanderungszeit.


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