Rasenmähen und Laubblasen, aber bitte zur richtigen Zeit!

In den vergangenen Wochen gingen vermehrt Beschwerden über Lärmbelästigungen durch laute Gartengeräte wie Rasenmäher, Freischneider oder Laubbläser bei der Verbandsgemeinde Diez ein. 

Um ein gutes und rücksichtsvolles Miteinander zu gewährleisten, möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger über die geltenden Regelungen zum Lärmschutz informieren.

Die Vorgaben richten sich nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) sowie der 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung).

Für Privatpersonen gilt in Wohngebieten:

  • Betriebszeit werktags:
    07:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr
  • Mittagsruhe:
    13:00 – 15:00 Uhr
  • Nachtruhe:
    20:00 – 07:00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen:
    Kein Betrieb erlaubt!

Besonders lärmintensive Geräte (z. B. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler:

  • Betriebszeit werktags:
    09:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
  • Mittagsruhe:
    13:00 – 15:00 Uhr
  • Nachtruhe:
    17:00 – 09:00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen:
    Kein Betrieb erlaubt!

Ausnahme: 

Im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder bei gewerblicher Nutzung dürfen Rasenmäher auch zwischen 13:00 und 15:00 Uhr eingesetzt werden.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§ 13 LImSchG).

Was können Sie tun?

Sprechen Sie bei Störungen zunächst direkt mit den Verursachern. Oft lassen sich Konflikte im Gespräch klären. Sollte keine Besserung eintreten, kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Für ein gutes Miteinander in der Verbandsgemeinde Diez!

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