Einleitung und Vorüberlegung Kriminalprävention nimmt eine
wichtige Rolle bei der Gestaltung einer gewaltfreien Gesellschaft und der
Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ein. Aufgrund der sich rasant
verändernden Gesellschaft steht die Kriminalprävention kontinuierlich neuen
Herausforderungen gegenüber. Es gilt daher, den jeweiligen Entwicklungen
angepasst, neue kriminalpräventive Konzepte zu entwickeln. Die Bewältigung
dieser Herausforderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bedarf des
großen Engagements vieler Akteur*innen. Besonders herausragende
kriminalpräventive Projekte verdienen eine besondere Würdigung, daher vergibt
der rheinland-pfälzische →Landespräventionsratseit
2012 den Landespräventionspreis. Die Ausschreibung erfolgt seit 2019 im
Rhythmus von zwei Jahren.
Ziel der Ausschreibung Ziel ist es, die Arbeit der
Projektemacherinnen und Projektmacher auszuzeichnen und die erfolgreichen
Konzepte landesweit vorzustellen. Dadurch sollen weitere
Akteurinnen und Akteure angeregt werden, im Rahmen ihres eigenen
Wirkungskreises einen Beitrag zur Kriminalprävention zu leisten.
Voraussetzungen für die Wettbewerbsteilnahme
A. Zielgruppe Bewerben können sich Gruppen,
Vereine, Verbände, Schulen, Hochschulen, soziale Einrichtungen, Behörden,
Kriminalpräventive Gremien, Einzelpersonen und sonstige Institutionen mit Sitz
in Rheinland-Pfalz.
B. Anforderungen Eingereicht werden können alle
Projekte sowie Initiativen und Strategien, die mit neuen und innovativen
Ansätzen kriminalpräventiven Herausforderungen begegnen. Wichtig ist, dass die
Maßnahmen eindeutig kriminalpräventiven Charakter aufweisen. Themen können
beispielsweise sein: Jugendgewalt, sexueller Missbrauch, Rechtsextremismus,
Alkoholmissbrauch, Vandalismus, Zivilcourage, Sicherheit im Alter oder
Internetkriminalität. Die Projekte sollten die folgenden Merkmale
aufweisen: · Vermittlung neuer Anregungen für die inhaltliche
Arbeit, · Übertragbarkeit auf andere Bereiche, · Berücksichtigung der Gender-Perspektive, · Impulsgebung für die Zusammenarbeit und
Vernetzung vorhandener Strukturen, · Einbindung in ein überregionales Projekt oder
Förderung desgleichen, · Projektabschluss nicht länger als zwei Jahre
zurückliegend und · Projektumsetzung, auch mit Dritten, in
Rheinland-Pfalz.
C. Bewerbung Für die Bewerbung ist das →Online-Bewerbungsformular zu
nutzen. Die nächste Auszeichnung wird im Jahr 2026 stattfinden.
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2026.
D. Rechtliche Bedingungen · Einwilligung zur Datenspeicherung · Übertragung der Nutzungsrechte an allen
eingesandten Texten, Materialien (z.B. Bilder/ Fotos) zeitlich und räumlich
unbeschränkt an den Landespräventionsrat. · Einverständnis, dass die Teilnehmenden – nach
Terminvereinbarung - vor Ort besucht werden können, um sich persönlich über die
Teilnehmenden und das Projekt (Inhalte, Ergebnisse, etc.) zu informieren. · Erlaubnis zur Veröffentlichung aller mit dem
Präventionspreis in Verbindung stehenden Maßnahmen (z. B. Nominierung /
Prämierung / Preisverleihung). Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf
selbiges.
Preis & Preisverleihung Die Preisgelder betragen für
die ersten drei Plätze insgesamt 6.000 Euro (3.000 €, 2.000 €, und 1.000 €) und
sind zweckgebunden: a) für die Fortführung des bestehenden
Projektes und/oder b) für die Entwicklung eines neuen kriminalpräventiven Projektes. Eine unabhängige,
interdisziplinäre Jury wählt die besten Projekte (1. – 3. Platz) aus. Bewertet
werden auch die Originalität, der Grad der Zielerreichung und die
Nachhaltigkeit sowie die Möglichkeit der Übertragung auf andere Regionen.
Gewinnerinnen und Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die
Preisverleihung erfolgt durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden des
Landespräventionsrates Rheinland-Pfalz und den Minister des Innern und für
Sport. Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich zur Teilnahme an
der Preisverleihung.
[BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen:
Bitte wählen Sie aus, für welche Kategorien Sie Cookies erlauben möchten: