Bordsteinrampen vor Einfahrten - Warum sie im öffentlichen Raum nicht erlaubt sind

Das Ordnungsamt informiert: Private Rampen - großes Risiko

Viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer möchten das Ein- und Ausfahren auf ihr Grundstück erleichtern. Dabei werden immer häufiger sogenannte Bordsteinrampen im Internet angeboten, die einfach vor die eigene Einfahrt gelegt werden sollen. Jedoch sind diese Rampen im öffentlichen Straßenraum nicht erlaubt.

Warum sind Bordsteinrampen ein Problem?

Auch wenn sie praktisch erscheinen, bringen diese Hilfsmittel eine Reihe von Problemen mit sich:

Behinderung des Regenwassers: Die Rampen blockieren den natürlichen Wasserablauf entlang des Bordsteins. Dadurch können sich Wasserpfützen und Verschmutzungen bilden – im schlimmsten Fall sogar Aquaplaning.

Gefahr bei Starkregen: Bei starken Regenfällen können die Rampen weggespült werden. Sie landen dann häufig auf der Fahrbahn oder dem Gehweg und werden dort zu gefährlichen Hindernissen.

Störungen im Winterdienst: Schneeräumfahrzeuge können mit den Rampen kollidieren oder sie unbemerkt auf die Straße schieben.

Stolper- und Unfallgefahr: Gerade im Dunkeln oder für Radfahrer sind diese Hindernisse schwer zu erkennen. Es kann zu Stürzen und Schäden kommen.

Was sagt das Gesetz?

Nach § 32 der Straßenverkehrsordnung ist es grundsätzlich verboten, Gegenstände im öffentlichen Verkehrsraum abzulegen oder zu befestigen, wenn dadurch der Verkehr behindert oder gefährdet wird. Das trifft auf Bordsteinrampen eindeutig zu.

Gibt es eine erlaubte Lösung?

Ja. Wenn der Bordstein vor der eigenen Einfahrt zu hoch ist, kann er auf Wunsch abgesenkt werden. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. Ein entsprechender Antrag kann beim Bauamt bzw. der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Nach Prüfung wird entschieden, ob die Absenkung möglich ist.

Bitte verzichten Sie auf private Rampen

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, im Sinne der Sicherheit auf privat ausgelegte Bordsteinrampen zu verzichten. Damit schützen Sie sich selbst und alle anderen Verkehrsteilnehmer.

[BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: