Baulandumlegungsverfahren „AmHorhäuser Weg“ - Anhörungstermin nach § 47 Baugesetzbuch

am Dienstag, 24. Februar 2026 um 10:00 Uhr 

im Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

Ortsgemeinde Holzappel
- Umlegungsausschuss -
Geschäftsstelle Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
Jahnstraße 5, 56457 Westerburg


Bekanntmachung

nach § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung

Am Dienstag, den 24. Februar 2026 findet um 10:00 Uhr im Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, Raum 104, der Anhörungstermin nach § 47 Baugesetzbuch bezüglich des angedachten Baulandumlegungsverfahrens „Am Horhäuser Weg“ statt.

Alle uns bekannten Eigentümer werden schriftlich eingeladen. Unbekannte betroffene Eigentümer sowie auch sonstige Rechtsinhaber und Interessierte werden hiermit eingeladen.

Das angedachte Umlegungsgebiet „Am Horhäuser Weg“ ist im nachfolgenden Auszug aus den Geobasisinformationen kenntlich gemacht.


Während dieses Termins wird über das Ziel, den Zweck, den allgemeinen Verfahrensablauf und die Abfindungsgrundsätze einer gesetzlichen Baulandumlegung informiert.

Die Wahrnehmung des vorgenannten Termins erfolgt im eigenen Interesse und auf eigene Kosten.

Westerburg, den 27. Januar 2026

gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses

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