Die Sperrung tritt am 13. März 2026 um 14:30 Uhr in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 15. Mai 2026. In diesem Zeitraum ist der betroffene Straßenabschnitt für den gesamten Verkehr gesperrt. Eine entsprechende Umleitung ist ausgeschildert.
Hintergrund der Maßnahme ist die derzeit stattfindende Amphibienwanderung. In diesem Bereich überqueren zahlreiche Amphibienarten, darunter Kammmolche, Geburtshelferkröten und Kreuzkröten, die Straße auf dem Weg zu ihren Laichgewässern. Ohne Schutzmaßnahmen kommt es in dieser Zeit häufig zu hohen Verlusten durch den Straßenverkehr.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt in Abstimmung mit der Polizeiinspektion, dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz sowie der Unteren Naturschutzbehörde.
Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der Beschilderung und Verständnis für diese wichtige Maßnahme zum Schutz der heimischen Tierwelt.
