Ab Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, bei Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abzugleichen.
Bitte beachten Sie daher: Überweisungen an die Verbandsgemeindekasse können nur dann korrekt ausgeführt werden, wenn Sie als Empfänger die exakte Kontobezeichnung angeben: Verbandsgemeinde Diez bzw. Verbandsgemeindewerke Diez.
Wir bitten Sie, dies bei künftigen Überweisungen zu berücksichtigen, um Verzögerungen oder Rückbuchungen zu vermeiden.
Weitere Informationen zur neuen Richtlinie finden Sie bei der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/ab-oktober-pflicht-banken-gleichen-name-und-iban-bei-ueberweisungen-ab-110143
Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.
Vielen Dank.