Datenschutzerklärung
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
1. Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten, wie zum Beispiel Ihre Eingaben in ein Kontaktformular, dienen der Bearbeitung Ihres Anliegens.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
2. Allgemeine Hinweise und informationen nach der DS-GVO
Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez verarbeitet im Rahmen von Verwaltungsverfahren personenbezogene Daten; auch in Namen und Auftrag der Stadt Diez und den Ortsgemeinden sowie für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke. Regelungen zum Datenschutz finden sich in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dem Landesdatenschutzgesetz von Rheinland-Pfalz (LDSG) und dem Landes-Transparenzgesetz von Rheinland-Pfalz (LTranspG) sowie in spezialgesetzlichen Regelungen wie den §§ 67 ff Sozialgesetzbuch X (SGB X).
Die Verbandsgemeinde ist gemäß Art. 13 DS-GVO verpflichtet, bei der Erhebung personenbezogener Daten, die von der Erhebung betroffenen Personen über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung zu informieren. Eine entsprechende Informationspflicht besteht gemäß Art. 14 DS-GVO auch dann, wenn die Datenerhebung bei Dritten erfolgt. Diese Information dient der Umsetzung dieser Verpflichtungen.
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten:
Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch die
Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Diez
Maren Busch
Louise-Seher-Straße 1
65582 DiezDatenschutzbeauftragter:
Matthias Hanewald
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Telefon 06432/501-159
E-Mail:Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist durch die Verbandsgemeindeverwaltung Diez, als Empfänger der Daten für die Gewährung von Leistungen, die Erteilung oder Aufrechterhaltung von Genehmigungen und Erlaubnissen, die Festsetzung von Gebühren, Steuern und Beiträgen sowie die Durchführung sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben erforderlich.
Sollte eine datenschutzrechtliche Einwilligung zur Datenerhebung vorliegen, findet sich die Rechtsgrundlage für die oben geschilderte Datenverarbeitung in Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO.
Die datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Ansonsten, ohne Einwilligung, findet sich die Rechtsgrundlage für die Erhebung der personenbezogenen Daten für die Verbandsgemeindeverwaltung Diez in Art. 6 Abs. 1 e, Abs. 3 b DS-GVO i. V. m. spezialgesetzlichen Regelungen bzw. § 3 ff LDSG als Auffangnorm, wenn keine spezialgesetzlichen Regelungen bestehen sollten.
Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten
Informationen bei Dritten (Behörden, öffentliche Stellen usw.) werden eingeholt, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.
Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken
Eine Verarbeitung von Daten zu anderen Zwecken kann im Rahmen der Vorgaben des §§ 7 und 27 ff LDSG erfolgen. Sehen spezielle Regelungen strengere Vorgaben für die anderweitige Verarbeitung vor (z.B. §§ 67ff SGB X), gelten diese.
Übermittlung personenbezogener Daten
Eine Übermittlung von Daten kann an öffentliche Stellen oder nicht-öffentliche Stellen im Rahmen der Vorgaben des § 5 und 27 ff LDSG erfolgen. Sehen spezielle Regelungen strengere Vorgaben für die Weiterleitung an öffentliche oder nicht öffentliche Stellen vor (z.B. §§ 67ff SGB X), gelten diese.
Speicherung/Löschung personenbezogener Daten
Die erhobenen Daten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Sehen diese Fristen zur Löschung vor, erfolgt diese entsprechend den vorgegebenen Fristen. Ansonsten erfolgt die Löschung nach Ablauf etwaiger vorgeschriebener Aufbewahrungsfristen oder sobald die Daten für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens nicht mehr benötigt werden.
Bereitstellung personenbezogener Daten
Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten im Rahmen besonderer gesetzlicher Mitwirkungspflichten vorgeschrieben, kann dies, wie bei den §§ 60ff SGB I, zu einem vorläufigen Versagen der Entziehen einer Leistung führen. Ansonsten, bei Fehlen besonderer gesetzlicher Bestimmungen, bedarf es der Prüfung, ob die Nichtbereitstellung der Daten zu einer negativen Entscheidung führt.
Information über das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung siebetreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 e erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Das Recht auf Widerspruch besteht nicht, soweit eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung der Daten verpflichtet.
Weiterhin haben die betroffenen Personen die Möglichkeit, sich wegen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Dies ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de/
E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de
Für Gewerbe- und Grundsteuerangelegenheiten:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die InformationsfreiheitHusarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon.-Nr.: 02 28 / 99 77 99–0
Telefax: 02 28 / 99 77 99-550
E-Mail: poststellebfdi.bund.deMinderjährigenschutz
Kinder und Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
2.1 Fachbereichs-spezifische Informationen
Fachbereich 1 - Personalverwaltung
Fachbereich 1 - Zentrale Vergabestelle
Fachbereich 1 - Sozialverwaltung
Fachbereich 1 - Wahlamt
Fachbereich 2 - Ordnungsamt
Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Fachbereich 2 - Standesamt
Fachbereich 3 - Bauverwaltung
Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke
Fachbereich 5 - Steuerverwaltung
Fachbereich 5 - Verbandsgemeindekasse
Forstverbände
Video- und Audiokonferenzen mit Web-Ex
Ergänzend zu den auf dieser Seite beschrieben Datenschutzhinweisen informieren wir Sie als aktive/ehemalige Beschäftigte, Bewerber/innen gemäß der ab dem 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung von Personaldaten durch die Verbandsgemeinde Diez.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Für die Datenverarbeitung bei Beschäftigungsverhältnissen hat der europäische Gesetzgeber durch die Öffnungsklausel in Art. 88 Abs. 1 DSGVO den Weg für eigenständige nationale Regelungen geebnet. Für unser Bundesland wurde das im § 20 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Anspruch genommen.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Personalabteilung der Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch den/dieBürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Zweck und Datenkategorien, die wir verarbeiten
Vom Beschäftigtendatenschutz sind folgende Personen erfasst: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Verhältnis zum EntleiherBeamtinnen und BeamteAuszubildende, Praktikantinnen und PraktikantenTeilnehmerinnen und Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie der Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung (Rehabilitandinnen und Rehabilitanden)Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte MenschenFreiwillige, die einen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leistenPersonen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen GleichgestelltenZivildienstleistendeBewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis.Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist
Folgende Daten werden von uns zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses / Dienstverhält-nisses erforderlich.
• Name, Vorname
• private Anschrift
• Geburtsdatum
• Familienstand, Anzahl der Kinder
• Nachweis einer Schwerbehinderung
• Bankverbindung
• SteuerID, Steuerklasse
• Sozialversicherungsnummer
• Krankenkasse
• Rentenversicherung, Versorgungswerk (einschl. Bescheid über Befreiung von der
RV)
• ZVK-Versicherungsnummer
• Religionszugehörigkeit
• Staatsangehörigkeit
• Vertrag zur Anlage VWL
• Vertrag zur Entgeltumwandlung
• AU-Bescheinigungen
• Funktion und die Tätigkeit
• Entgeltgruppe und Stufe
• ggf. Telekommunikationsdaten (z.B. Teilnahme an Rufbereitschaft)
• Ehrenämter (soweit sich daraus Freistellungsansprüche ergeben)
• Zeugnis über den Berufsabschluss
• Zertifikate über Lehrgangsteilnahme
• Urlaubsscheine, Erfassung von Abwesenheitszeiten
• Ermahnungen, Abmahnungen
• Einwilligung zur Nutzung des Namens (dienstliche E-Mail, Dienstadresse, etc.)
• Einwilligung zur Nutzung Foto (Homepage, Textveröffentlichungen, etc.)
Gemäß § 23 Abs. 3 LDSG ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses zulässig, wenn sie zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt (z. B. Angaben zur Schwerbehinderung).
Die o.g. Daten sind Inhalt der Personalakte, in die (eigenen Akte) alle Beschäftigtet Einsicht nehmen können.
Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren
Mit Ihrer Bewerbung werden durch uns folgende personenbezogene Daten erfasst:
Name, VornameTitelGeburtsdatumPrivatadresseprivate Telefonnummer/E-MailAus Ihren Bewerbungsunterlagen erfassen wir das Bewerbungsschreiben, den Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate, ggf. den Nachweis über eine Schwerbehinderung.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb der Verbandsgemeinde Diez verwendet und nur durch die hierzu befugten Beschäftigten an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen Stellen unserer Verwaltung weitergeleitet.
Abweichend davon ist eine Verwendung der Bewerbungsunterlagen für andere Zwecke als die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle nur möglich, wenn Sie uns hierfür ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilen. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung von Ihnen, die sich nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO i. V. m. Art. 7 DSGVO richtet und die Sie jederzeit widerrufen können.
Nach Ablauf von sechs Monaten, nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, werden Ihre persönlichen Daten grundsätzlich gelöscht, es sei denn, dass gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen bzw. die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist.
Abweichend davon ist eine längere Speicherung nur möglich, wenn Sie hierfür ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilt haben. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung von Ihnen, die sich nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO i. V. m. Art. 7 DSGVO richtet und die Sie jederzeit widerrufen können.
Wir dürfen Informationen im Bewerberverfahren, die vom Fragerecht nicht erfasst sind, auch über allgemein zugängliche Quellen beschaffen, die Bewerber zur Selbstdarstellung nutzen (z. B. berufliche Netzwerke, wie XING oder LinkedIn).
Verarbeitung von Fotografien Beschäftigter
Zum Zwecke der Außendarstellung können auch Fotografien von Beschäftigten veröffentlicht werden, wenn dies für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses (§ 20 Abs. 1 LDSG) erforderlich ist. Andernfalls ist Rechtsgrundlage hierfür Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Wenn Fotos von Beschäftigten auf Basis einer Einwilligung genutzt werden sollen, ist zu beachten, dass diese nicht nur ausdrücklich schriftlich erteilt werden muss, sondern aufgrund einer im Beschäftigungsverhältnis bestehenden Abhängigkeit auch die Umstände der Einwilligungserteilung mit Blick auf die Freiwilligkeit zu berücksichtigen sind. Sie können die Einwilligung Art. 7 DSGVO jederzeit widerrufen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen das Einverständnis selbst erteilen.
Sollten Sie die weitere Verarbeitung und Veröffentlichung Ihrer Fotografien widersprechen und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen die Rechte und Freiheiten von Ihnen als abgebildeten Person verletzt sein, werden wir durch geeignete Maßnahmen die weitere Verarbeitung unterlassen. Eine Unkenntlichmachung der Fotografie in Printmedien, die bereits ausgegeben sind, kann nicht erfolgen. Eine Löschung auf der Website der Verbandsgemeinde Diez erfolgt im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, und Sie erhalten von uns eine entsprechende Mitteilung.
Löschung der Daten
Die Daten werden so lange bei uns gespeichert, wie die/der Beschäftigte noch Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis herleiten könnte (z. B. im Rahmen eines möglichen Rechtsstreites). Weiterhin werden die Daten benötigt bei etwaigen Steuerprüfungen sowie gegenüber Sozialversicherungen, wo diese als Beleg vorgelegt werden müssen (z. B. Gehaltsabrechnungen).
Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf von sechs Monaten nach Versendung des Absageschreibens vernichtet bzw. gelöscht, es sei denn, es sprechen rechtliche Gründe dagegen oder die/der Bewerber/in hat in eine längere Speicherung eingewilligt oder der/die Bewerber/in wird übernommen. Im letzteren Fall werden die erforderlichen Bewerberdaten im Rahmen der Personalsachbearbeitung weiter genutzt.
Datenweitergabe
Von den oben genannten Daten werden jeweils nur die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Daten an Dritte (z. B. Lohnabrechnungsstelle, Krankenkasse, Finanzamt, Zusatzversorgungskasse, Agentur für Arbeit, Landesamt für Statistik) weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass Bewerberdaten im Fall einer Konkurrentenklage ggf. offenzulegen sind.
Übermittlung der Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Unsere Datenverarbeitung findet in Deutschland und in der EU statt, eine Übermittlung der Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.
Auskunftsrecht und Widerruf von Einwilligungen
Sollten Sie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder Informationen zur Berichtigung oder Löschung von Daten benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere o. g. Adresse. Den Widerruf erteilter Einwilligungen können Sie jederzeit an die o. g. Adresse richten.
Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449, Fax: 0 61 31 / 208-2497, E-Mail: poststelledatenschutz.rlp.de
Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez verarbeitet im Rahmen von Vergabeverfahren neben unternehmensbezogene auch personenbezogene Daten der Bieter. Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir erläutern, welche Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vergabeverfahrens verarbeitet werden, zu welchen Zwecken und auf welchen Rechtsgrundlagen dies erfolgt.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch den/dieBürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Umfang der Verarbeitung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez erhebt, verarbeitet und nutzt folgende personenbezogene Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen:
Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters undReferenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Zweck der Verarbeitung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez verarbeitet personenbezogene Daten der Bieter zur Durchführung des jeweiligen Vergabeverfahrens, insbesondere zur:
Bereitstellung von Vergabeunterlagen;Beantwortung von Bieterfragen; Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; Eignungsprüfung;Angebotswertung anhand Zuschlagskriterien; Erfüllung vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; Erfüllung vergaberechtlicher Statistikverpflichtungen.
Bei Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten des obsiegenden Bieters zur Durchführung des Vertrages über die ausgeschriebenen Leistungen verarbeitet. Nach Zuschlagserteilung werden Daten gem. § 5 VergStatVO an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt.
Rechtsgrundlagen
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens kommen verschiedene Ermächtigungsnormen aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO als Rechtsgrundlagen einer rechtmäßigen Verarbeitung in Betracht:
Die Verarbeitung erfolgt regelmäßig auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, da die Datenverarbeitung im Rahmen des Vergabeverfahrens als vorvertragliche Maßnahme zur Durchführung erforderlich ist.
Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten weiterhin zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 97 Abs. 1 und § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. einzelnen Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und je nach Auftragsart der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A sowie der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) Rechtsgrundlage.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSVGO zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Auch dies kann in der Anwendung der einzelnen Bestimmungen des GWB, der VgV, der UVgO oder der VOB/A sowie der VergStatVO zu sehen sein.
Dauer der Datenspeicherung
Die oben genannten Daten werden solange gespeichert, wie es unter Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Vergabeunterlagen sind entsprechend der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen regelmäßig 6 bzw. 10 Jahre aufzubewahren. Gemäß § 8 Abs. 4 VgV sind die Dokumentation, der Vergabevermerk sowie die Angebote, die Teilnahmeanträge, die Interessensbekundungen, die Interessensbestätigungen und ihre Anlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag der Zuschlagserteilung. Gemäß § 6 Abs. 2 UVgO sind die Dokumentation sowie die Angebote, die Teilnahmeanträge und ihre Anlagen mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren.
Weitergabe von Daten
Intern erhalten nur diejenigen Mitarbeitenden der Verbandsgemeindeverwaltung Diez Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen benötigen. Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.
Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:
Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOB/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einer Auftragssumme ab 30.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) ist die Verbandsgemeindeverwaltung Diez verpflichtet für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Im Rahmen von Nachprüfungsverfahren müssen die Vergabeunterlagen an die zuständigen Vergabekammern des Bundes weitergeleitet werden. Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb und bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnehmerwettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Anwendungsbereich der VgV wird nach § 30 UVgO für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Diez informiert.Kommt die VOB/A zur Anwendung, wird nach § 20 Abs. 3 VOB/A, bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und bei freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für die Dauer von 6 Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Diez informiert.Bei Vergaben nach dem 2. Abschnitt der VOB/A, gem. § 18 EU Abs. 3 VOB/A, wird eine Bekanntmachung über jeden vergebenen Auftrag auf der Seite des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union veröffentlicht.Nach Zuschlagserteilung werden Daten gemäß VergStatVO an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt.Sollten externe Dienstleister zur Unterstützung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens herangezogen werden, haben diese ebenfalls Zugang zu personenbezogenen Daten.
Datenverarbeitung außerhalb der EU / des EWR
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet. Eine Datenverarbeitung außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes findet nicht statt.
Betroffenenrechte
Aufgrund der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie als Bieter gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Diez bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rechte:
Recht auf Bestätigung, ob Sie betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Zurverfügungstellung von Kopien der Daten (Art. 15 DSGVO);Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO);Recht auf unverzügliche Löschung der Sie betreffenden Daten, sofern z.B. der Zweck der Verarbeitung erreicht wurde oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden (Art. 17 DSGVO);Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, z.B. wenn Sie die Richtigkeit Ihrer personenbezogenen Daten bestreiten oder die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgte (Art. 18 DSGVO);Recht auf Datenübertragbarkeit sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO beruht und keine Ausnahme vorliegt (Art. 20 DSGVO);Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der Sie betreffenden Daten, sofern die Daten nach Maßgabe von Art. 6 Abs.1 lit. e) oder f) DSGVO verarbeitet werden (Art. 21 DSGVO), sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. e) DSGVO)
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist im Vergaberecht gesetzlich vorgeschrieben. Sofern Sie als Bieter an einem Vergabeverfahren teilnehmen möchten, sind Sie daher zur Bereitstellung dieser Daten verpflichtet. Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV, § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO).
Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere
Bleiche 34
55116
Mainz
Tel.-Nr.:
0 61 31 / 208-2449
Fax: 0
61 31 / 208-2497
E-Mail:
Information nach Art. 13, 14 und
21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Sozialverwaltung der
Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Transparenzerklärung für
- den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- den Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- den Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
- den Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung
- die Angaben zur Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- den Antrag auf Gewährung von Grundsicherung
Ab dem 25. Mai
2018 gilt mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein neuer
Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union.
Die DSGVO enthält Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Betroffenenrechten
von Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:
Soweit es für die Durchführung des Sozialgesetzbuchs oder anderen sozialrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen bzw. zur Ermittlung der für die Entscheidung über
- den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- den Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- den Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
- den Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung
- die Angaben zur Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- den Antrag auf Gewährung von Grundsicherung
maßgeblichen
Verhältnisse (Zweck) im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre
personenbezogenen Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet d. h.
insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl.
Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe g und Artikel 4
Nr. 2 DSGVO, §§ 67a ff. SGB X, § 3 und § 22 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstaben a und c
BDSG-neu (Rechtsgrundlagen der
Verarbeitung). Sozialdaten sind dabei gemäß § 67 Abs. 1 SGB X Einzelangaben
über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren
natürlichen Person (Betroffener), die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle
im Hinblick auf ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch erhoben, verarbeitet
oder genutzt werden. Ihre zuständige Behörde ist hierbei verantwortliche Stelle
im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DSGVO.
Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Sozialverwaltung der Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch den/die
Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
1. Datenerhebung beim Antragsteller/Antragstellerin Mit
- dem Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- dem Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- dem Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
- dem Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung
- den Angaben zur Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- dem Antrag auf Gewährung von Grundsicherung
wird die Gewährung von Rechtsvorteilen begehrt. Für die Bearbeitung Ihres Antrags fallen personenbezogene Daten an. Die Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Antrag erfolgt nach § 67a Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch (SGB X). Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten (Obliegenheit) gemäß § 60 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I) werden Sie insbesondere gebeten, die im Antrag erforderlichen Angaben zu machen und diese gegebenenfalls mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Bei Verweigerung der Auskunft kann der Antrag abgelehnt werden. Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe – geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).
2. Datenerhebung bei anderen Stellen
Öffentliche Stellen übermitteln auf Ersuchen der Verantwortlichen Daten. Personenbezogene Daten werden bei anderen Stellen ausschließlich erhoben, wenn und soweit die Erhebung ausdrücklich geregelt ist, die Voraussetzung der Regelung vorliegen und die Daten für die oben beschriebenen Zwecke erforderlich sind.
3. Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich und Datenübermittlung
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich, wenn und soweit die Voraussetzungen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis vorliegen. Die Verantwortung für die Zulässigkeit trägt die Verantwortliche als übermittelnde Stelle. Eine Übermittlungsbefugnis kann sich insbesondere aus den §§ 67a Abs. 2 Nr. 2, 67d – 79 SGB X ergeben. Gemäß § 79 SGB X ist zudem unter Vorliegen der Voraussetzungen die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens zur Übermittlung von Sozialdaten durch Abruf möglich. Sozialdaten, die von einem Arzt oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person (Berufsgeheimnisträger) zugänglich gemacht wurden, sind besonders schutzwürdige Sozialdaten. Eine Übermittlung ist nur unter der Voraussetzung, unter denen diese Person selbst übermittlungsbefugt wäre, zulässig (§ 76 Abs. 1 SGB X). Daneben ist eine Übermittlung von Sozialdaten bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 76 Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB X zulässig. Darüber hinaus ist die Übermittlung von besonders schutzwürdigen Sozialdaten gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X in Verbindung mit § 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB X im Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen der Erbringung von Sozialleistungen oder wegen der Ausstellung einer Bescheinigung zulässig. Sie können der Übermittlung in diesem Zusammenhang widersprechen. Soweit Sozialdaten im Sinne des § 84 Abs. 3 SGB X gesperrt sind, kann eine Übermittlung unter den Voraussetzungen des § 84 Abs. 4 SGB X erfolgen. Gemäß § 67e SGB X kann eine Übermittlung von Sozialdaten zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung erfolgen. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Eine Übermittlung aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist darüber hinaus insbesondere, z. B. bei Vorliegen der Voraussetzungen in nachfolgenden Fällen möglich:
- § 67e Erhebung und Übermittlung an zuständige Leistungsträger zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
- § 69 Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben an eine Stelle im Sinne des § 35 SGB I
- § 71 Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse z. B. an Meldebehörden
- § 70 Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
- § 72 Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit
- § 73 Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
- § 74 Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
- § 74a Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren
- § 75 Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
- § 78 Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten
übermittelt werden.
4. Übermittlung von Sozialdaten an über- oder zwischenstaatliche Stellen
Eine Übermittlung von Sozialdaten an Drittstaaten ist unter den
Voraussetzungen des § 77 Abs. 2 SGB X möglich.
5. Datenverarbeitung zur Bearbeitung des Antrags
Die weitere Datenverarbeitung erfolgt gemäß § 67b Abs. 1, § 67c SGB X, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden, gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist oder Sie eingewilligt haben, und die Verarbeitung für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind. Für andere Zwecke dürfen Daten nur verarbeitet werden, wenn die Voraussetzungen des § 67c Abs. 2 SGB X vorliegen (Erforderlichkeit zur Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben, bei Ihrer Einwilligung, Erforderlichkeit zur wissenschaftlichen Forschung oder Planung im Sozialleistungsbereich nach § 75 Abs. 1 SGB X).
6. Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren
Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen der §§ 68, 69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt.
7. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden von der Verantwortlichen gemäß § 84 Abs. 2 SGB X gelöscht, wenn die Speicherung unzulässig ist, sie für die Durchführung des Zwecks, für den sie erhoben wurden nicht mehr erforderlich sind und die Annahme besteht, dass durch die Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen nicht beeinträchtigt werden, keine gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehend sind oder eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nicht mit angemessenem Aufwand möglich ist (§ 84 Abs. 3 SGB X). In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung eine Sperrung. Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht gemäß Art. 17 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO, § 35 Abs. 3 BDSG kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO.
8. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerde
Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an die Verantwortliche. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen zu Rate ziehen. Auf Antrag wird Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 83 SGB X Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Sozialdaten, Herkunft der Daten, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, sowie zu dem Zweck der Speicherung erteilt, soweit keine datenschutz-rechtlichen Vorschriften, insbesondere nach § 83 SGB X, § 29 Abs. 1 Satz 2 und § 34 BDSG der Auskunftserfüllung entgegenstehen. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen. Wenn die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Daten nicht festgestellt werden kann, bewirkt dies keine Sperrung, soweit es um die rechtmäßige Erfüllung sozialer Aufgaben geht. Die bestrittenen Daten werden dann nur mit einem Hinweis hierauf genutzt und übermittelt. Von der Tatsache, dass Sozialdaten bestritten oder nicht mehr bestritten sind, von der Berichtigung unrichtiger Daten, sowie der Löschung oder Sperrung wegen Unzulässigkeit der Speicherung, werden diejenigen Stellen verständigt, denen im Rahmen einer Datenübermittlung diese Daten zur Speicherung weitergegeben worden sind, wenn dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Verantwortliche die Daten nicht mehr länger benötigt und/oder eine gesetzliche Pflicht zur Verarbeitung der Daten besteht, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
Im Zusammenhang mit
- dem Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- dem Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- dem Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
- dem Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung
- den Angaben zur Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- dem Antrag auf Gewährung von Grundsicherung
besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO, da die Bearbeitung nach dem SGB für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art. 20 Abs. 3 Nr. 2 DSGVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DSGVO, soweit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung zwingend erforderlich ist (vgl. §§ 67 ff. SGB X). Unter den Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von besonders schutzwürdigen Sozialdaten (vgl. Nr. 3.). Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt. Sie haben ferner das Recht, sich beim Landesdatenschutzbeauftragten als zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Durchführung von Wahlen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez.
Beschreibung
Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch den/die
Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Zu welchen Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?
Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez ist zuständig für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen:
· Kommunalwahlen
· Landtagswahlen
· Bundestagswahlen
· Europawahlen
· Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
· Volksbegehren und Volksentscheide
· Beirat für Migration und Integration-Wahlen
· Vorschlagslisten für Schöffen/innen; Je nach Wahlereignis zählen zu den Hauptaufgaben:
· die Erstellung und Fortführung von Unterstützungslisten
· die Abwicklung des Parteiverkehrs zur Eintragung in Unterstützungslisten
· die Erstellung und Fortführung des Wählerverzeichnisses
· das Bearbeiten von Anträgen auf Eintragung ins Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen (im Parteiverkehr und postalisch eingehende Anträge)
· die Sicherstellung und der Ausstattung aller Wahlräume
· die Einteilung und Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und der sonstigen im Zuge der Wahl beteiligten Kräfte
· die Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle
· die Koordination aller an der Wahl beteiligten städtischen Dienststellen
Hierfür werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?Beim Erstellen der Vorschlagslisten werden gemäß § 36 (2) GVG personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:
· Name Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Adressdaten, Beruf
Bürgerbegehren/BürgerentscheidBeim Erstellen der Abstimmungsverzeichnisse werden gemäß § 17a GemO i.V.m. § 10 KWO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:
· Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung
Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß §17a GemO i.V.m § 43 KWO an den Abstimmungsvorstand und gemäß § 17a GemO i.V.m. § 50 KWO dem Briefabstimmungsvorstand und wird gemäß §17a GemO i.V.m § 13, § 14, § 83 KWO zu jedermanns Einsicht im automatisierten Verfahren bereitgehalten.
BundestagswahlBeim Erstellen der Wählerverzeichnisse werden gemäß § 14 BWO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:
· Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung
Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 49 BWO an den Wahlvorstand des Wahlbezirks, gemäß § 7 i.V.m. § 8 und §49 BWO an den Briefwahlvorstand. Das Wählerverzeichnis und wird gemäß § 20 und § 21 BWO zu jedermanns Einsicht im automatisierten Verfahren bereitgehalten.
Bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge werden gemäß § 32 i.V.m. 34 (1) BWO
personenbezogenen Daten der Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:
· Name, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift
Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß §35 (1) BWO an den Landes- und Bundeswahlleiter, gemäß § 25 (1) BWG und § 36 (1) BWO an die Vertrauenspersonen und gemäß § 36 (2) BWO an den Kreiswahlausschuss. Die Daten werden zudem gemäß § 38 i.V.m. § 79 BWO öffentlich bekannt gemacht.
EuropawahlBeim Erstellen der Wählerverzeichnisse werden gemäß § 14 EuWO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:
· Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung
Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 42 EuWO an den Wahlvorstand des Wahlbezirks, gemäß § 7 i.V.m. § 6 und § 42 EuWO an den Briefwahlvorstand. Das Wählerverzeichnis wird gemäß § 19 i.V.m. § 79 und § 20 EuWO zu jedermanns Einsicht im automatisierten Verfahren bereitgehalten.
Landtagswahl
Beim Erstellen der Wählerverzeichnisse werden gemäß § 11 LWO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:
· Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung
Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 44 LWO an den Wahlvorstand des Wahlbezirks, gemäß § 5 i.V.m. § 6 und § 44 LWO an den Briefwahlvorstand. Das Wählerverzeichnis wird gemäß § 14 und§ 15 LWO zu jedermanns Einsicht im automatisierten Verfahren bereitgehalten. Bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge werden gemäß § 26 i.V.m. § 28 (1) LWO personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:
· Name, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift
Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß §
29 (1) LWO an den Landeswahlleiter, gemäß § 30 (1) LWO an die
Vertrauenspersonen und gemäß § 30 (2) LWO an den Kreiswahlausschuss. Die Daten
werden zudem gemäß § 32 i.V.m § 67 LWO öffentlich bekannt gemacht.
Kommunalwahl/Wahl des Bürgermeisters
Beim Erstellen der Wählerverzeichnisse werden gemäß § 10 KWO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:
· Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung
Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 43 KWO an den Wahlvorstand des Wahlbezirks, gemäß § 68 i.V.m. § 43 KWO an den Briefwahlvorstand. Das Wählerverzeichnis wird gemäß § 13 KWO zu jedermanns Einsicht im automatisierten Verfahren bereitgehalten. Bei der Einreichung der Wahlvorschläge werden gemäß § 23 i.V.m. § 25 (1) KWO personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:
· Name, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift
Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 29 (5) KWO an die Aufsichtsbehörde, gemäß § 29 (1) S.1 KWO an die Vertrauenspersonen und gemäß § 29 (1) S.2 KWO an den Wahlausschuss. Die Daten erden zudem gemäß § 30 KWO öffentlich bekannt gemacht.
Integrationsratswahl
Beim Erstellen der Wählerverzeichnisse werden gemäß § 8 (1) WahlO personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu zählen:
· Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift
Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 21 WahlO an den Wahlvorstand des Wahlbezirks und den Briefwahlvorstand. Bei der Einreichung der Wahlvorschläge werden gemäß § 12 (3) WahlO personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet. Hierzu zählen:
· Name, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift
Eine Weitergabe der Daten erfolgt gemäß § 13 (8) WahlO an die Vertrauenspersonen und den Wahlausschuss. Die Daten werden zudem gemäß § 32 WahlO öffentlich bekannt gemacht.
Wahlhelferberufung
Gemäß § 9 (4) BWG sind Gemeindebehörden befugt, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Hierzu zählen:
· Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern
Wie werden die Daten im Fachbereich Wahlen verarbeitet?
Die elektronische sowie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben nach den gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, LDSG, BDSG) sowie den Dienstanweisungen der Verbandsgemeindeverwaltung. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.
Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten in Form von Adressen werden für die Dauer der Aufgabenerledigung (einschließlich evtl. Wahlprüfungsverfahren u.dgl.) vorgehalten und gespeichert. Im Rahmen der v.g. Aufgabenerledigung werden diese nach den o.g. gesetzlichen Vorschriften an die zuständigen Wahlbehörden, Gerichte und Institutionen weitergegeben.
Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
· Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
· Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
· Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.
Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
o insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
o für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
o wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
o oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die
verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der
Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine
Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des
Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).
· Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Diese richten Sie an:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449, Fax: 0 61 31 / 208-2497, E-Mail: poststelledatenschutz.rlp.de
Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Ordnungsabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Wenn Sie mit der Ordnungsabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Diez in Kontakt kommen (z.B. Im Ordnungswidrigkeiten- und Genehmigungsverfahren, per Antrag, Kontaktformular über Telefon, Fax, E-Mail oder persönlich), werden ihre Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO zum Zwecke der Bearbeitung des Vorganges beziehungsweise Ihrer Anfrage sowie für den Fall, dass eine weitere Korrespondenz stattfinden sollte, gespeichert.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Ordnungsabteilung der Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch den/die
Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die
Datenerhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder einer Genehmigung (z. B.
Gaststättenkonzession) in der Ordnungsabteilung erfolgt ausschließlich aufgrund
gesetzlicher Vorschriften. Diese sind im Einzelnen: GastG, OWIG, GewO
2. Betroffenen Personen:
- natürliche und juristische Personen
- natürliche und juristische Personen,
die Ordnungswidrigkeiten begehen
- bei Minderjährigen: gesetzliche Vertreter
- bei Vollmacht: Vertreter
Betroffenen Daten/Datenkategorien:
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Vornamen, Familiennamen, Geburtsdaten, akademischer Grad
- Tag und Ort der Geburt
- Geschlecht
- Nationalität
- Anschrift und Erreichbarkeit
- Tatdaten mit Tattag, Tatzeit, Tatort, Tatvorwurf, Beweismittel, Zeugen
- Verfügungsdaten
- Aktenzeichen Vorverfahren/Gericht/Staatsanwaltschaft
- bei Minderjährigen: Name und Anschrift gesetzliche Vertreter
- bei Vollmacht: Name, Anschrift und Aktenzeichen Rechtsvertreter
- Verfahrensstand, Bearbeitungsschritte, Ereignisse
- Anhörbogen, Verwarnungsgeldangebot, Bußgeldbescheid, Kostenbescheid, Amtshilfeersuchen, sonstiger Schriftverkehr
- Sollstellungsdaten für die Übergabe an das Finanzwesen, Zahlungseingangsdaten aus dem Finanzwesen
3. Empfänger der Daten bzw. Kategorien von Empfängern (auch Auftragsverarbeitung)
- Einwohnermeldeamt (übermittelte Daten: alte Adresse Betroffener, Anlass: Ermittlung der aktuellen Adresse)
- Polizeidienststellen (übermittelte Daten aus Ziffer 7: Nr. 1-6; Anlass: Aufenthaltsermittlung)
- Rechtsvertreter (übermittelte Daten: komplette Akte; Anlass: Akteneinsicht auf Anforderung)
- Abgabe Staatsanwaltschaft/Amtsgericht (übermittelte Daten: komplette Akte; Anlässe: Einspruchsverfahren, Beantragung von Erzwingungshaft, Verdachts einer Straftat)
- Gewerbezentralregister (übermittelte Daten aus Ziffer 7: 1, 3, 4, 5, Art des Gewerbes, Bußgeldhöhe, Datum Rechtskraft, rechtliche Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit, angewendete Bußgeldvorschriften; Anlass: Meldung nach§ 163a Gewerbeordnung bei Bußgeldern über 200 €, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Gewerbes stehen)
- Auftragsverarbeiter (Fernwartung)
4. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Für Ordnungswidrigkeiten (Verwarnungen und Bußgelder) - 5 Jahre
Für Konzessionen und Genehmigungen - 10 Jahre
5. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Bußgeld, Aktenzeichen) gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
- Recht
auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der
Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält.
Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden
Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben
noch benötigt wird.
Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
- für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
- oder
wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten
Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
- Recht
auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen
Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht
das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt,
oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung von OWIG-Verfahren). - Beschwerderecht
(Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34,
55116 Mainz, Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449, Fax: 0 61 31 / 208-2497, E-Mail:
Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für meldepflichtige Personen
Vorbemerkung:
Wer eine Wohnung bezieht, ist
grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei
der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur
ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§
25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im
Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§
17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters
erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen
nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet
oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit
einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Die Erhebung von personenbezogenen Daten für Gewerbemeldungen erfolgt nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Die Weiterverarbeitung von diesen Daten ergibt sich ebenfalls aus § 14 GewO. Die Übermittlung von Gewerbemeldedaten an die in § 14 GewO genannten Empfänger erfolgt an die zentrale Plattform ZPV Gewerbe RLP, die dann die Weiterverteilung vornimmt.
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.
Diese Hinweise
werden, soweit erforderlich, aktualisiert und auf der Homepage der Verbandsgemeinde
Diez veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Datenschutzhinweise für Besucher
unserer Homepage.
Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch den/dieBürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden. Für Gewerbeanmeldungen sind die Vorgaben der Gewerbeordnung maßgebend.
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO); Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DS-GVO)
Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.
Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.
3. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
4. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.
Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- insbesondere
soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
- für
die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig
verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die
Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
- wenn
die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von
Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und
deshalb nicht gelöscht werden können,
- oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht, welches die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet.
Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.
- Werbung und Adresshandel: Widerrufsrecht bei Einwilligung
Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
- Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449, Fax: 0 61 31 / 208-2497, E-Mail: poststelledatenschutz.rlp.de
Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) des Standesamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
1. Zwecke und
Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft erforderlich ist.
Die Rechtsgrundlagen für
die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der
Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie
aus § 2 Abs. 1 Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften und
§§ 3 und 5 Landesdatenschutzgesetz.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Standesamt der Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch den/dieBürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Datenschutzbeauftragter
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO); Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DS-GVO)
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet. Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
3. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kirchenaustritte werden 30 Jahre aufbewahrt und können anschließend vom Archiv übernommen werden.
4. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten,
soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf
Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der
öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt
wird.
Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, insbesondere
soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für
die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig
verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die
Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn
die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von
Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und
deshalb nicht gelöscht werden können, oder
wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die
berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der
betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes
öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht, welches die Interessen,
Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung
der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21
DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).
- Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz,Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449, Fax: 0 61 31 / 208-2497, E-Mail: poststelledatenschutz.rlp.de
Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Wenn Sie mit der Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Diez in Kontakt treten (z.B. per Antrag, Kontaktformular über Telefon, Fax, E-Mail oder persönlich), werden ihre Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Antrags beziehungsweise Ihrer Anfrage sowie für den Fall, dass eine weitere Korrespondenz stattfinden sollte, gespeichert.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch den/die
Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die Datenerhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt im Bauamt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Diese sind im Einzelnen: die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in Verbindung mit der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO), sowie das Baugesetzbuch (BauGB).
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die zuständige Ortsgemeinde/Stadt in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Ortsgemeinde/Stadt, dass sie kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder dieses nicht ausübt. Um die oben genannten Aufgaben erfüllen zu können, werden Ihre personenbezogenen Daten zur Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechts benötigt. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO, BDSG, § 3 LDSG, §§ 24-28 BauGB in Verbindung mit dem GG, Art. 28 verarbeitet.
3. Betroffenen Daten/Datenkategorien:
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Adressdaten
- Grundstücksdaten
- Bauantragsunterlagen
4. Empfänger der Daten bzw. Kategorien von Empfängern (auch Auftragsverarbeitung)
- Fachabteilungen der Kreisverwaltung Bad Ems
- (externe) Fachbehörden, wie z. B. Landwirtschaftskammer
- Petitionsstellen (z.B. Bürgerbeauftragter)
- Aufsichtsbehörden
- Gemeinden
- beteiligte Nachbarn im Zuge der Akteneinsicht
- Statistisches Landesamt
- Auftragsverarbeiter (Fernwartung)
- Veröffentlichungen in Bautennachweisen
- Öffentliche Versorgungsunternehmen
5. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Für die ordnungsgemäße Antragsbearbeitung aufgrund der Aufgabenstellungen in der Landesbauordnung RLP erfasst und speichert das Bauamt alle Antragsarten in den Bauakten in Papierform sowie digitalisiert. Da Bauakten Dokumentakten sind und die baurechtlichen Vorgänge jederzeit nachvollziehbar sein müssen, sind aufgrund des Rechtsstaatsprinzips nach Art. 20 Absatz 3 GG diese Akten dauerhaft aufzubewahren.
6. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Baugenehmigung) gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
- Recht
auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der
Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält.
Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden
Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben
noch benötigt wird.
Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
- für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
- oder
wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten
Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht. - Recht
auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen
Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht
das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt,
oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens). - Beschwerderecht
(Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449, Fax: 0 61 31 / 208-2497, E-Mail:
Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Verbandsgemeindewerke Diez
Wenn Sie mit den Verbandsgemeindewerken Diez in Kontakt treten (z. B. im Rahmen der Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung, per Antrag, Kontaktformular über Telefon, Fax, E-Mail oder persönlich), werden ihre Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO zum Zwecke der Bearbeitung des Vorganges beziehungsweise Ihrer Anfrage sowie für den Fall, dass eine weitere Korrespondenz stattfinden sollte, gespeichert.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Verbandsgemeindewerke Diez
vertreten durch den/dieBürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
1. Zwecke und Rechtsgrundlage der
Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die
Datenerhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Aufgabenerfüllung
der Verbandsgemeindewerke (z. B. im Rahmen der Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung) erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften,
entsprechenden Satzungen oder vertraglichen Vereinbarungen. Diese sind im
Einzelnen:
- Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)Landeswassergesetz (LWG)
- Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
- Gemeindeordnung (GemO)
- Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)Abgabenordnung (AO)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Betriebssatzung der Verbandsgemeinde Diez vom 13.12.2018
- Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasser-Beseitigungseinrichtung –Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Diez
- Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Diez vom 02.01.2004 sowie ergangene Änderungssatzungen
- Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung für das jeweilige Kalenderjahr der Verbandsgemeinde Diez
- Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung – Allgemeine Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Diez vom 10.12.1981
- Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung –ZVB-Wasser- der Verbandsgemeinde Diez vom 10.12.1981
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser AVB-Wasser vom 20.06.1980
- Vertragserfüllung
aus sonstigen Bau-, Dienst- und Lieferleistungen
2. Betroffene Personen:
natürliche und juristische Personen
3. Betroffene
Daten/Datenkategorien:
Es
werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Name
und Anschrift
- Grundstücksdaten
- Kataster- und Flurstücksbezeichnungen
- Lage der Hausanschlüsse
- Bankverbindungen
- Gebäudezustand bei Baumaßnahmen
- Wasserzählerstände
4. Empfänger
der Daten:
- hausinterne
Fachbereiche
- Behörden
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- private
Auftragnehmer
- Versicherungen
(zur Abwicklung von Haftpflichtschäden)
5. Speicherdauer
der Daten:
Im Rahmen
der Geschäftsverbindung für die Dauer dieser Verbindung
Im Falle von
rechnungslegungsrelevanten Daten 10 Jahre
Im Rahmen
der techn. Versorgungsnetz- und Anschlussnutzungsverträge sowie Verträge der
Abwasserbeseitigung werden für die Dauer des Bestehens eines angeschlossenen
Objektes gespeichert
Im Falle von
Formulardaten (Internet) 10 Jahre
6. Betroffenenrechte (Art.
13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede
von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der
Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.
- vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
- Recht
auf Einschränkung der Verarbeitung,
- insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit,
- wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,oder
- wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten
Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht. - Beschwerderecht
(Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449, Fax: 0 61 31 / 208-2497, E-Mail: - Recht
auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen
Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht
das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt,
oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet.
Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Finanzverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Einwohner und Unternehmen treten mit der Verwaltung in Kontakt, weil sie Steuererklärungen und -anzeigen sowie Gewerbemeldungen abgeben, Abgaben zahlen müssen und Erstattungen beanspruchen können. Hierbei werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen und verwaltungsinternen Zwecken, soweit
- die Abgabenordnung
- das Gewerbesteuergesetz
- das Grundsteuergesetz
- das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz
- das Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz
- die Abgabensatzungen der Ortsgemeinden, sowie der Stadt Diez
- die Gewerbeordnung
unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind.
Im Verfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte und pseudoanonymisierte Daten. Wenn Behörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Finanzverwaltung der Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch den/dieBürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die Verbandsgemeindeverwaltung benötigt personenbezogene Daten, um ihre gesetzlich vorgesehene Aufgabe zu erfüllen, Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 der Abgabenordnung). Die personenbezogenen Daten werden in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich, ausdrücklich zugelassenen Fällen, dürfen die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nicht-steuerliche Zwecke von der Verbandsgemeindeverwaltung verarbeitet werden (Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).
2. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Persönliche
Identifikations- und Kontaktangaben, z. B. Vor- und Nachname, Adresse,
Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeit, Steuernummer, E-Mail-Adresse,
Telefonnummer
- Für
die Festsetzung und Erhebung der Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge)
erforderliche Angaben, z.B. Größe und Lage der Wohnung/Grundbesitz, Höhe der
Miete, Anzahl der Mitbewohner, Informationen zum Arbeitgeber, Informationen zur
Hauptwohnung, Einspielergebnis von Glücksspielgeräten, Informationen zu
Tanzveranstaltungen, Umsatzerklärungen zum Tourismusbeitrag und
Beherbergungsteuer, Anzahl der Gästeübernachtungen etc.
Von Dritten übersandte Berechnungsgrundlagen (z.B. Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide):
- Nebenwohnungen
- Familienstand und Kinder
- Vertretungsbefugte
- Bankverbindung
- Angaben über geleistete oder erstattete Abgaben
- Angaben über abgegebene Steuererklärungen und gestellte Anträge
- Rechtsbehelfe
- Mitteilungen der Rechtsanwälte und Steuerberater
- Daten aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Grundbuch, Insolvenzbekanntmachung)
- Tätigkeiten bei Gewerbemeldungen
- Betriebsstättenanschriften
Die personenbezogenen Daten werden in erster Linie durch die Gemeindeverwaltung bei Ihnen selbst erhoben, z. B. durch Steuererklärung, Anzeigen, Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an die Verbandsgemeindeverwaltung verpflichtet sind (z. B. Daten im Rahmen des Mietverhältnisses durch den Vermieter, Nebenwohnungsdaten durch das zuständige Meldeamt, Behörden übermitteln Daten über Zahlungen und Verwaltungsakte, Eigentümer übermitteln Daten über Grundstücksveräußerungen, Gesellschaftsverträge, Erbverträge und Schenkungsverträge).
Außerdem erhält die Verbandsgemeindeverwaltung steuerrelevante Informationen von anderen Finanzbehörden.
Ist ein steuerrelevanter Sachverhalt nicht mittels Hilfe der betroffenen Person aufzuklären, dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfrage bei Dritten erhoben werden (z.B. Auskunftsersuchen bei den Arbeitgebern, Vermietern). Im Vollstreckungsverfahren können Daten bei Drittschuldnern, z.B. Kreditinstitut oder Arbeitgebern, erhoben werden. Zudem dürfen öffentlich zugängliche Informationen (z.B. aus dem Internet, aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeitet werden.
Alle personenbezogenen Daten, die in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben werden, wenn die betroffene Person dem zugestimmt hat oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist (z. B. Mitteilung im Rahmen der Grundsteuer und Gewerbesteuer an die für die Festsetzung der Grundsteuer- bzw. der Gewerbesteuermessbeträge zuständigen Finanzämter; Mitteilungen an statistische Behörden, soweit dies erforderlich ist).
3. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Personenbezogene Daten sind seitens der Verbandsgemeindeverwaltung solange zu speichern, wie sie für das Verfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 – 171 Abgabenordnung sowie §§ 228 – 232 Abgabenordnung) und die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nach der GemHVO für Buchungsbelege.
Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um diese für zukünftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a Abgabenordnung).
4. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
- Recht
auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der
Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält.
Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden
Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben
noch benötigt wird.
Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
- oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).
- Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Bei folgenden Datenschutzaufsichtsbehörden kann Beschwerde eingelegt werden:
Im Rahmen der Gewerbesteuer- und Grundsteuerveranlagung:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn, Tel.-Nr.: 02 28 / 99 77 99–0, Fax: 02 28 / 99 77 99-550, E-Mail: poststellebfdi.bund.de
Im Rahmen der sonstigen kommunalen Abgaben:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449, Fax: 0 61 31 / 208-2497, E-Mail: poststelledatenschutz.rlp.de
Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Kasse der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Wenn
Sie mit der Kasse der Verbandsgemeindeverwaltung Diez in Kontakt kommen (z.B. Im
Mahn- oder Vollstreckungsverfahren, Lastschriftverfahren, per Antrag,
Kontaktformular, über Telefon, Fax, E-Mail oder persönlich), werden ihre Daten
auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO zum Zwecke der Bearbeitung des Vorganges
beziehungsweise Ihrer Anfrage sowie für den Fall, dass eine weitere
Korrespondenz stattfinden sollte, gespeichert.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Kasse der Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch den/dieBürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die Datenerhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck eines Mahn- oder Vollstreckungsverfahrens auf der Kasse erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Diese sind im Einzelnen:
- Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz
- Abgabenordnung
- Verwaltungsverfahrensgesetz
- Zivilprozessordnung
- Schuldnerverzeichnisführungsverordnung
- Sozialgesetzbuch
- Bürgerliches Gesetzbuch
2. Betroffenen Personen:
- Schuldner als natürliche oder juristische Personen
- Dritte (z.B. Auskunftspflichtige Personen, Behörden, Drittschuldner, Angehörige der Schuldner sowie Mitglieder vorliegender Bedarfsgemeinschaften)
3. Betroffene Daten/Datenkategorien:
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Vornamen, Familiennamen, akademischer Grad
- Adressdaten
- Tag und Ort der Geburt
- Geschlecht
- Familienstand
- Nationalität
- Bankverbindungen
- Angaben über den Bezug von Sozialleistungen, Renten
- Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (Höhe des Einkommens, Ersparnisse, Wertgegenstände, eigene Forderungsansprüche
- Aktenzeichen Vorverfahren/Gericht/Staatsanwaltschaft
- Sollstellungsdaten für die Übergabe an das Finanzwesen, Zahlungseingangsdaten aus dem Finanzwesen
4. Empfänger der Daten bzw. Kategorien von Empfängern (auch Auftragsverarbeitung)
- Vollstreckungsstellen anderer Behörden
- Insolvenzverwalter
- Gerichte wie z.B. Amtsgericht und Vollstreckungsgericht
- Drittschuldner
5. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
5 Jahre nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens
6. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Vollstreckungsverfahren) gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
- Recht
auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der
Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält.
Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden
Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben
noch benötigt wird.
Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
- für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
- oder
wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten
Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
- Recht
auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen
Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht
das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt,
oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet. - Beschwerderecht
(Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449, Fax: 0 61 31 / 208-2497, E-Mail:
Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Forstverbände in der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Einwohner und Unternehmen treten mit der Verwaltung in Kontakt, weil sie Brennholzbestellungen aufgegeben und Holzkaufverträge abgeschlossen haben. Hierbei werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Finanzverwaltung der Verbandsgemeinde Diez
vertreten durch den/die
Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die Verbandsgemeindeverwaltung benötigt personenbezogene Daten, um Holzrechnungen und Holzabgabescheine für die Gemeinden zu erstellen und damit einhergehende Forderungen einzuziehen. Die personenbezogenen Daten werden in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verwaltungsinternen Zwecken, soweit
· die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe
· die Verbandsordnungen der Forstverbände
· der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Forstverbände
· das Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit
· Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung
unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind.
2. Betroffene Personen:- natürliche und juristische Personen
3. Betroffene Daten/Datenkategorien:
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
· Persönliche Kontaktangaben, z. B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
Die personenbezogenen Daten werden in erster Linie durch die Gemeindeverwaltung oder Forstverbände bei Ihnen selbst erhoben, z. B. durch Brennholzbestellungen oder Holzkaufverträge.
4. Empfänger der Daten bzw. Kategorien von Empfängern (auch Auftragsverarbeitung)
- Ortsgemeinden und Stadt
- Revierleitung
- Verbandsgemeindekasse zur Einziehung der Forderung
- Vollstreckungsstellen anderer Behörden
- Insolvenzverwalter
- Gerichte
5. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Personenbezogene Daten sind seitens der Verbandsgemeindeverwaltung solange zu speichern, wie sie für das Verfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die üblichen Verjährungsfristen (§§ 195 BGB) und die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nach der GemHVO für Buchungsbelege.
6. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
- Recht
auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der
Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält.
Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden
Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben
noch benötigt wird.
Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. - Recht
auf Einschränkung der Verarbeitung,
o insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
o für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
o wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
o oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht. - Recht
auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen
Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht
das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt,
oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet. - Beschwerderecht
(Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Besondere Informationen zur Durchführung von Video- und Audiokonferenzen mit Web-Ex
Verantwortlich für die Verarbeitung ist:
Verbandsgemeindeverwaltung Diez
vertreten durch den/die
Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Zweck der Verarbeitung
Die Verbandsgemeinde Diez nutzt für Audio- und/oder Videokonferenzen primär Cisco Webex Meetings (weitere bei der Verbandsgemeinde Diez eingesetzte Lösungen, z.B. Video-Plattform 3Q zum Streamen von Ratssitzungen) sind von diesem Datenschutzhinweis nicht erfasst. Das Konferenz-Tool ergänzt die bisher bestehenden Möglichkeiten der Aufgabenerfüllung der Verbandsgemeinde Diez um die Möglichkeit, Besprechungen, Bürgersprechstunden aber auch Vorstellungsrunden auf digitalem Weg durchzuführen.
Online-Veranstaltungen sind auch eine Alternative und Ergänzung zur klassischen Präsenzveranstaltung und im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung immer mehr gefragt. Weiterhin stellen Kommunikationsplattformen, wie hier beschrieben, wichtige Instrumente in der Seuchenbekämpfung/-verhinderung – in Folge der Corona-Pandemie - dar.
Eine Datenerhebung erfolgt auch zum Zwecke der Anmeldung an dieser Konferenz. Bei einer Anmeldung/Einwahl via Telefon ist die Telefonnummer während der Konferenz nicht sichtbar.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es ist grundsätzlich ausreichend, wenn Sie dem in der Einladungsmail enthaltenen Link folgen und sich über die Weboberfläche anmelden. Sie müssen jedoch für die Teilnahme zumindest Ihren Namen und Ihre Email- Adresse angeben, damit die Verbandsgemeinde Diez Sie als berechtigten Teilnehmenden identifizieren kann.
Bei der Nutzung von „Webex Telekom“ werden unterschiedliche Arten personenbezogener Daten verarbeitet. Der Umfang der Datenverarbeitung hängt dabei auch davon ab, welche Angaben die Nutzer vor bzw. bei der Teilnahme von Video- oder Audiokonferenzen machen und welche Einstellungen vorgenommen werden:
Angaben zum Benutzer: Vorname, Nachname, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (gehashed, wenn ein Account besteht), Profilbild (optional)
Meeting-Metadaten: Thema, Beschreibung (optional), Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte-/Hardware-Informationen, Beginn und Ende der Nutzung
Bei Aufzeichnungen (optional): MP4-Datei aller Video-, Audio- und Präsentationsaufnahmen, M4A-Datei aller Audioaufnahmen, Textdatei des Online-Meeting-Chats. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, teilen wir in der Einladung zur Veranstaltung mit.
Bei Einwahl mit dem Telefon: Angabe zur eingehenden und ausgehenden Rufnummer, Ländername, Start- und Endzeit. Ggf. können weitere Verbindungsdaten wie z.B. die IP-Adresse des Geräts gespeichert werden.
Text-, Audio- und Videodaten: Bei Nutzung der Chat-, Fragen- oder Umfragefunktionen werden die gemachten Texteingaben verarbeitet, um diese anzuzeigen und ggf. zu protokollieren. Um die Anzeige von Video und die Wiedergabe von Audio zu ermöglichen, werden entsprechend während der Dauer des Meetings die Daten vom Mikrofon des Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts verarbeitet. Kamera oder Mikrofon können jederzeit abgeschaltet bzw. stummgestellt werden.
Bei den Meta- und Verbindungsdaten handelt es sich um Informationen, die bei der Nutzung von Webex notwendigerweise anfallen. Anderenfalls kann keine Verbindung zu Ihnen und den verwendeten Endgeräten hergestellt werden.
Welche Inhaltsdaten über
Webex verarbeitet werden, haben Sie selbst in der Hand. Sie können die Kamera
oder das Mikrofon jederzeit selbst abschalten und die Verarbeitung von Daten
auf diese Weise unterbinden. Die Nutzung der Chat-Funktion ist ebenfalls
freiwillig. Der Chatverlauf ist allerdings bis zur Beendigung der
Online-Veranstaltung einsehbar.
Wer verarbeitet die Daten?
Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez hat mit der Telekom GmbH einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Die Telekom nutzt dazu Unteraufträge mit der Fa. Cisco International Limited, United Kingdom, Feltham. Für Kunden der Telekom werden die Daten des Verantwortlichen im Rechenzentrum in London oder Amsterdam verarbeitet. Die Cisco Systems, Inc. hat ihren Hauptsitz in den USA. Ein Teil der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung von WebEx erhoben werden, findet daher in den USA statt. Die Telekom GmbH hat mit Cisco Systems, Inc. Standardvertragsklauseln vereinbart, durch die gemäß Art. 46 DSGVO geeignete Garantien bestehen.
Im Rahmen der Bereitstellung der Webex Telekom Konferenzlösung, werden vom Auftragsverarbeiter insbesondere personenbezogene Daten im Rahmen von
- Beauftragung und Bereitstellung von Cisco Webex Konferenzlösungen
- Hosting von Cisco Webex Konferenzlösungen (z.B. Speichern von Audio-/Videoaufzeichnungen, Chats oder geteilten Dokumenten zum späteren Abruf)
- Verwaltung von Konferenzen und Teilnehmerdaten (z.B. Speichern von Teilnehmerdaten, Agenda, Kommentaren; Verwalten von Einladungen)
- Bereitstellung von Operatorleistungen und Support
- Bereitstellung
von Reportings
verarbeitet.
Darüber hinaus gelten die Datenschutzerklärungen der „Telekom Deutschland GmbH“ sowie der Fa. „Cisco Systems, Inc.“. Insbesondere beim Herunterladen von WebEx-Clients (Cisco Webex Meetings) wird der Verantwortungsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Diez verlassen und die Nutzer müssen die Datenschutzbedingungen der „Cisco Systems, Inc.“ akzeptieren.
Cisco Online-Datenschutzrichtlinie - Cisco
Umfang der Verarbeitung
Durch die Verbandsgemeinde Diez werden im Rahmen der Videokonferenz grundsätzlich nicht mehr Daten erhoben/verarbeitet, als dies bei Info-Veranstaltungen vor Ort der Fall wäre, zu denen Anmeldungen erforderlich sind.
Die Konferenzen finden live und in Echtzeit statt. Eine Aufzeichnung der Konferenzen erfolgt grundsätzlich nicht. Möchte ein Meetingleiter ein Webmeeting aufzeichnen, werden Sie gesondert um Ihre diesbezügliche Einwilligung gebeten. Verweigern Sie diese, kann dies zur Folge haben, dass Sie an dem Webmeeting nicht teilnehmen können. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit gegenüber dem Meetingleiter jeweiligen widerrufen.
Wenn es für die Zwecke der Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein. Private Chats werden nicht gespeichert.
Wenn Sie bei „WebEx Telekom“ als Benutzer registriert sind, dann können Berichte über Online-Meetings (Meeting-Metadaten, Daten zur Telefoneinwahl, Fragen und Antworten in Webinaren, Umfragefunktion in Webinaren) bis zu einem Monat gespeichert werden.
Systemseitige Log-Dateien, in denen personenbezogene oder -beziehbare Daten gespeichert werden, werden ausschließlich für Analyse und Beseitigung von Fehlern gespeichert und spätestens nach drei Monaten automatisch gelöscht bzw. überschrieben.
Rechtsgrundlage
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 LDSG sowie ggf. Art. 9 DSGVO verarbeitet. Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten der Verbandsgemeinde Diez verarbeitet werden, ist § 20 LDSG die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Das Tool „Cisco Webex“ wird genutzt, um unsere Aufgaben auch digital erfüllen zu können.
Bei der Nutzung von Cisco Webex Meetings gelten die Datenschutzhinweise des Anbieters Cisco, die wir Ihnen in der uns vorliegenden Version (per Link) zur Verfügung stellen.
Auch wenn die Speicherung und sonstige Verarbeitung Ihrer Daten weitgehend auf Servern in der EU stattfindet, ist angesichts des Sitz Cisco Systems Inc. in den USA nicht auszuschließen, dass personenbezogene Daten bei der Teilnahme an Streams und Videokonferenzen, beispielsweise Metadaten, in den USA verarbeitet werden. Das Datenschutzniveau ist in den USA niedriger als das durch die DSGVO in der EU sichergestellte Datenschutzniveau, insbesondere bestehen weitgehende Zugriffsmöglichkeiten auf private Daten durch US-Behörden.
Speicherdauer
Die Verbandsgemeinde Diez speichert unmittelbar keinerlei Daten (s.o.). Im Übrigen bitten wir jedoch die die Datenschutzhinweise und Datenschutzerklärungen von Cisco-Webex und der Telekom zu beachten. Chatverläufe und Nachrichten sind nur für die Dauer Online-Meetings sichtbar und werden nicht gespeichert. Ausnahmen siehe oben.
Empfänger / Weitergabe von Daten
Eine Datenübermittlung an ein Drittland durch die Verbandsgemeinde Diez erfolgt nicht. Bitte beachten Sie jedoch die Datenschutzhinweise und Datenschutzerklärungen von Cisco-Webex und der Telekom.
Welche Rechte haben Sie?
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren
oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim rheinlandpfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: +49 6131 208-2449
E-Mail: poststelledatenschutz.rlpde
3. Datenerfassung auf unserer Website
Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Bei der Nutzung fremder Inhalte z.B. im Fall einer Verlinkung können gegebenenfalls Cookies von Drittanbietern zum Einsatz kommen, ohne dass wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen können.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein. (Hinweise zum Umgang mit Cookies siehe https://www.verbraucher-sicher-online.de/thema/cookies)
Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.
Server-Log-Dateien
Unser Webserver erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
Name der abgerufenen Datei bzw. Angebotsseite (URL)Datum und Uhrzeit der Anforderungübermittelte DatenmengeBrowsertyp/ Browserversionverwendetes BetriebssystemReferrer URLZugriffsstatus (übermittelt, nicht gefunden etc.)
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die Angabe des Namens wird für die persönliche Ansprache des Fragestellers benötigt, die E-Mail Adresse für die dialogische Beantwortung der entsprechenden Anfrage. Ohne die Angaben in den Pflichtfeldern ist der Vorgang nicht durchführbar und somit das Kontaktformular nicht nutzbar. Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Newsletterdaten
Wenn Sie einen auf unserer Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und geben sie nicht an Dritte weiter.
4. Plugins und Tools
Google Web Fonts
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Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.
Google Maps
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Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
YouTube
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Ergänzender Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Die
Verbandsgemeindeverwaltung übernimmt keinerlei Gewähr für die
Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der
bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die
Verbandsgemeindeverwaltung, welche sich auf Schäden materieller oder
ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der
dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und
unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern seitens der Verbandsgemeindeverwaltung kein
nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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Verbandsgemeindeverwaltung behält es sich ausdrücklich vor, Teile der
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2. Verweise und Links
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derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Die
Verbandsgemeindeverwaltung ist bestrebt, in allen Publikationen die
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des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der
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ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte
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Zustimmung der Verbandsgemeindeverwaltung nicht gestattet.
4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser
Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten,
von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne
Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr
oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile
des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
5. Technische Hinweise
Gemäß
der „Barrierefreien Informationstechnik Verordnung – BITV vom 17.7.2002
sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen gehalten ihre Webangebote
barrierefrei zu gestalten und zu programmieren.
Die
Verbandsgemeindeverwaltung Diez bemüht sich, diese Vorgaben zu erfüllen
und verpflichtet sich, kontinuierlich an der Erhaltung und der
Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten. Validierter Code und die
Verwendung des HTML-4 Standards in Verbindung mit CSS sind Teil dieser
Strategie.
Wir sind bestrebt, unsere Seiten so zu programmieren, dass
sie von möglichst vielen Browsertypen, Browserversionen und
Betriebssystemen optimal dargestellt werden können. In manchen Fällen
gelingt uns das aus technischen Gründen und zu Gunsten der
Barrierefreiheit leider nicht.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es
bei Browsern der Generation 3 und 4 (z.B. Netscape 4.x) zu Einbußen bei
der Darstellung kommt oder eine Darstellung nicht möglich ist.
Einige
Dienste auf www.vgdiez.de setzen weitere technische Bedingungen Ihres
Systems voraus. Diese finden Sie unmittelbar bei der jeweiligen
Anwendung.
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.
1. Zugangseröffnung
Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Diez erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail (siehe Ziffer 2), sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich angeordnet ist. Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, kann sie in der Regel durch die formgebundene elektronische Kommunikation (siehe Ziffer 3) ersetzt werden. Für eine Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich. Wurde eine elektronische formfreie oder formgebundene Kommunikation eröffnet, geht die Verbandsgemeindeverwaltung Diez davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung Diez an Sie werden dann an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus Sie die Kommunikation eröffnet haben.
Bitte senden Sie der Verbandsgemeindeverwaltung Diez keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Verbandsgemeindeverwaltung Diez nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefs.
Auf den unter Ziffer 2 und 3 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf der Homepage der Verbandsgemeinde Diez veröffentlichten Formulare, die dort zum Download bereitstehen, nach entsprechender Bearbeitung an die Verbandsgemeindeverwaltung Diez übersenden. Darüber hinaus nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Diez ausschließlich Dokumente in den Dateiformaten entgegen, die unter Ziffer 6 aufgelistet sind. E-Mails dürfen eine Dateigröße von 25 Megabyte inklusive Dateianhängen nicht überschreiten. Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen: E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z.B. *.exe, *.bat) angehängt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden hier nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie von der Verbandsgemeindeverwaltung Diez keine weitere Mitteilung.
2. Formfreie elektronische Kommunikation
Für eine rechtsverbindliche formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder ein Verwaltungsverfahren abwickeln möchten, benutzen Sie bitte für die gesamte Verfahrenskorrespondenz die oben genannte E-Mail-Adresse. Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Verbandgemeindeverwaltung Diez, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Diez dar. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten. Andere E-Mail-Adressen als die oben genannte und sonstige elektronische Zugänge zur Verbandgemeindeverwaltung Diez stehen ausschließlich für unverbindliche Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Nachricht die Verbandsgemeindeverwaltung Diez erreicht, können Sie sich – wie unter Ziffer 4 beschrieben – als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service registrieren und Nachrichten über die VPS versenden. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Rückantwort von der Verbandsgemeindeverwaltung Diez anstelle der einfachen Übertragung über das Internet mittels einer gegen fremde Einsichtnahme geschützten Datenübertragung erhalten wollen.
3. Formgebundene elektronische Kommunikation
Eine rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der Verbandsgemeindeverwaltung Diez übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn für bestimmte Unterlagen eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist, z.B. bei der Erhebung eines Widerspruchs. Die eigenhändige Unterschrift kann, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, bei einer elektronischen Übermittlung eines Dokuments durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden.
Für
den Versand von E-Mails und Anlagen, die mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen sind, steht Ihnen wie bei der
formfreien elektronischen Kommunikation (siehe Ziffer 2) die folgende
E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Für die Zugangseröffnung gelten hier ebenfalls die unter Ziffer 1 und 2 genannten Voraussetzungen und Hinweise.
Alternativ können Sie nach Registrierung als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service (siehe Ziffer 4) mit einer elektronischen qualifizierten Signatur versehene Dokumente direkt aus der VPS heraus an die Verbandgemeindeverwaltung Diez senden.
4. Optional: Registrierung zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS)
Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich freiwillig und kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service (www.rlp-service.de) registrieren. Eine Versendung von Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Diez als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist. Zur Registrierung wählen Sie bitte unter www.rlp-service.de den Menüeintrag „Registrieren rlp-Service“ und folgen Sie den Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Nach erfolgter Aktivierung können Sie die VPS künftig sowohl für die formgebundene als auch die formfreie elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Diez und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen. Die Datenübertragung erfolgt hierbei geschützt gegen fremde Einsichtnahme. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Diez und andere Landes- und Kommunalbehörden, mit denen Sie elektronisch Kontakt aufnehmen, in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen Nachrichten in Ihre VPS zusenden kann. Um diese Nachrichten zu lesen, müssen Sie sich in der VPS mit Ihren Benutzerdaten, mit denen Sie sich registriert haben, anmelden. Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter http://www.rlp-service.de.
5. Optional: Verschlüsselung der Dokumente
Unabhängig von einer Registrierung in rlp-service (siehe Ziffer 4) können Sie Ihre Mitteilungen an die Verbandsgemeindeverwaltung Diez zur Sicherung der Vertraulichkeit verschlüsselt senden. Dies wird insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten empfohlen. Hierzu wird ein öffentliches Verschlüsselungszertifikat der Poststelle der Verbandsgemeindeverwaltung Diez zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente unter www.rlp-service.de im Download-Bereich des Menüpunktes „VPS“ zur Verfügung gestellt.
6. Unterstützte Dateiformate und Signaturkomponenten
Die von der der Verbandsgemeindeverwaltung Diez unterstützten Dateiformate für die rechtsverbindliche formfreie und formgebundene elektronische Kommunikation sowie die Signaturkomponenten für die formgebundene elektronische Kommunikation finden Sie unter www.rlp-service.de im Download-Bereich des Menüpunktes „VPS“. Bei der formgebundenen elektronischen Kommunikation überprüfen Sie bitte unbedingt auf der angegebenen Internetseite, ob die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei hier verarbeitet werden kann. Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der unterstützten Signaturkarten erfolgen.
7. Ansprechpartner/-in
Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, so steht Ihnen Herrn Tobias Gajewski unter der Rufnummer (06432) 501-299 oder per E-Mail zur Verfügung.
8. Rechtliche Hinweise
Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandgemeindeverwaltung Diez sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.