Ehrenamtliche Bürgerprojekte

FÖRDERMITTEL FÜR 2023 / 2024 STEHEN BEREIT!


Die LEADER-Region Lahn-Taunus bietet ehrenamtlichen Akteuren 2023 / 2024 erneut die Möglichkeit, kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter unbürokratisch zu unterstützen. Die Projekte sollten bereits umsetzungsreif sein und zwischen Anfang Februar bis Mitte Mai 2024 abgewickelt werden. 

Ab sofort können alle Interessierten bis zum 08. Januar 2024 ihre Vorschläge bei der VG Diez einreichen.

Was kann gefördert werden?
Gemeinnützige Projekte, die der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) dienen und ehrenamtliches Bürgerengagement in der Region stärken. Förderfähig sind nur Sachkosten für Neuanschaffungen. Arbeitsleistungen und gebrauchte Gegenstände sind nicht förderfähig.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Zuwendungsempfänger können nur gemeinnützige Organisationen, NGOs und Gruppen nicht organisierter Menschen sein (politische Parteien, kommunale Körperschaften oder Betriebe sind nicht antragsberechtigt).

Wie hoch ist die Förderung?
Jedes Einzelprojekt kann bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Dies ist eine Festbetragsförderung, d. h. die Fördersumme darf maximal der Höhe der Investitionskosten entsprechen. Je nach Bewertung kann ein Projekt eine Standardförderung (maximal 1.000 Euro) oder eine Premiumförderung (maximal 2.000 Euro) erhalten.

Wie bewerbe ich mich?
Für alle an einer Förderung Interessierten gibt es einen Bewerbungsbogen, in dem die Projektidee, die beteiligten Personen und die Zusammensetzung der Kosten kurz zu beschreiben sind.

Wie hoch sind meine Chancen, eine Förderung zu erhalten?
Wenn Sie die formalen Kriterien erfüllen, stehen die Chancen gut, dass auch Ihr Projekt eine Förderung erhält, denn es stehen noch rund 20.845,10 € zur Verfügung. Die Entscheidung darüber hängt von der Bewertung anhand eigens dafür entwickelten Projektauswahlkriterien ab.

Was muss ich beachten?
Wichtig ist, dass das Projekt nicht vor der offiziellen Auswahl durch die Arbeitsgruppe und Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG begonnen werden darf. Beachtet werde sollte, dass die Umsetzungszeit dieses Aufrufes verkürzt ist und daher nur umsetzungsreife Projekte berücksichtigt werden können. Nach erfolgter Umsetzung müssen die Kosten inkl. Sachbericht bis zum 15. Mai 2024 eingereicht werden.

Vom 27. – 29.12.2023 machen wir Winterpause und sind dann am 02.01.2024 wieder für Sie da!

Weitere Informationen finden Sie unter Ehrenamtliche Bürgerprojekte und im Förderaufruf.

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