Brennholzvergabe | VG Diez

Brennholzvergabe

Verkauf von Brennholz

Für die Ortsgemeinden Altendiez, Balduinstein, Birlenbach, Cramberg, Holzheim, Steinsberg, Wasenbach, Aull, Charlottenberg, Dörnberg, Eppenrod, Geilnau, Gückingen, Heistenbach, Hirschberg, Holzappel, Horhausen, Isselbach, Langenscheid, Laurenburg, Scheidt und die Stadt Diez:

Brennholzbestellung

Die Brennholzbestellung für die Ortsgemeinden ist beim jeweiligen Ortsbürgermeister persönlich während der Sprechstunden abzugeben. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.

Die Holzvergabe erfolgt für alle Interessenten gemeinsam voraussichtlich im Zeitraum Februar-April eines Jahres.

Der jeweilige Termin wird jedes Jahr auf der Homepage in der Rubrik AKTUELLES sowie in unserem Amtsblatt bekanntgegeben.

Hinweis:
Wir weisen alle Brennholzkunden darauf hin, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis („Motorsägenführerschein“) erfordert. Einzelvergaben sind nicht möglich.

In einzelnen Ortsgemeinden sind nicht alle Sortimente erhältlich. Bitte fragen sie bei der Bestellung nach.

Ihre Ansprechpartnerin in der Verwaltung:

/ Wohnsitz anmelden

Zuständige Mitarbeiter

Frau Sandra Hüge

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 06432 501-304
Fax: 06432 501-242
s.huege@vgdiez.de
Webseite: https://www.vgdiez.de

Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Herr Thorsten Nott

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 06432 501-266
Fax: 06432 501-242
t.nott@vgdiez.de
Webseite: https://www.vgdiez.de

Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Herr Eduard Sachs

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 06432 501-230
Fax: 06432 501-259
e.sachs@vgdiez.de
Webseite: https://www.vgdiez.de

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Gaby Schupp

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 06432 501-190
Fax: 06432 501-259
g.schupp@vgdiez.de
Webseite: https://www.vgdiez.de

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Teaser

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
  • Mindestens ein Identitätsnachweis:
    • Personalausweis
    • Vorläufiger Personalausweis
    • Ersatz-Personalausweis
    • Anerkannter und gültiger Pass
    • Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
  • Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
  • Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
  • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Diez

Einverständnis der Sorgeberechtigten bei minderjährigen Kindern. Diese Erklärung ist vorzulegen, wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.

Rechtsgrundlage

§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html

§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html

§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html

Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Formulare

Online-Verfahren

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