Brennholzvergabe | VG Diez

Brennholzvergabe

Verkauf von Brennholz

Für die Ortsgemeinden Altendiez, Balduinstein, Birlenbach, Cramberg, Holzheim, Steinsberg, Wasenbach, Aull, Charlottenberg, Dörnberg, Eppenrod, Geilnau, Gückingen, Heistenbach, Hirschberg, Holzappel, Horhausen, Isselbach, Langenscheid, Laurenburg, Scheidt und die Stadt Diez:

Brennholzbestellung

Die Brennholzbestellung für die Ortsgemeinden ist beim jeweiligen Ortsbürgermeister persönlich während der Sprechstunden abzugeben. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.

Die Holzvergabe erfolgt für alle Interessenten gemeinsam voraussichtlich im Zeitraum Februar-April eines Jahres.

Der jeweilige Termin wird jedes Jahr auf der Homepage in der Rubrik AKTUELLES sowie in unserem Amtsblatt bekanntgegeben.

Hinweis:
Wir weisen alle Brennholzkunden darauf hin, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis („Motorsägenführerschein“) erfordert. Einzelvergaben sind nicht möglich.

In einzelnen Ortsgemeinden sind nicht alle Sortimente erhältlich. Bitte fragen sie bei der Bestellung nach.

Ihre Ansprechpartnerin in der Verwaltung:

/ Sterbefall und Nachlass / Todesfall / Anmeldung einer Friedwaldbestattung

Zuständige Mitarbeiter

Frau Iris Drieschner

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 06432 501-263
Fax: 06432 501-294
Webseite: https://www.vgdiez.de
i.drieschner@vgdiez.de

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: E 17
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

Funktion

Standesbeamtin

Details

Frau Nicole Ferdinand

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 06432 501-246
Fax: 06432 501-293
Webseite: https://www.vgdiez.de
n.ferdinand@vgdiez.de

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: 105
Stockwerk: 1
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Katja Ludwig

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 06432 501-261
Fax: 06432 501-294
Webseite: https://www.vgdiez.de
k.ludwig@vgdiez.de

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: E 16
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

Funktion

Standesbeamtin

Details

Frau Kerstin Ohl-Moos

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 06432 501-246
Fax: 06432 501-293
Webseite: https://www.vgdiez.de
k.ohl-moos@vgdiez.de

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: 105
Stockwerk: 1
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Annegret Strauch

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 06432 501-262
Fax: 06432 501-242
Webseite: https://www.vgdiez.de
a.strauch@vgdiez.de

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: E 16
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Leistungsbeschreibung

In Rheinland-Pfalz ist es möglich, auf eigens dafür vorgesehenen Flächen, die als Bestattungsplätze genehmigt sein müssen, Bestattungen in einem sog. Begräbnis- oder Friedwald, vorzunehmen.

Bei einer Bestattung im Wald bzw. unter einem Baum handelt es sich um eine Form der Feuer- bzw. Urnenbestattung. Geregelt ist diese als eigenständige Bestattungsform im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz nicht. Die Gemeinden als Friedhofsträger entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung darüber, ob sie Waldbestattungsplätze vorhalten; eine Verpflichtung besteht nicht.

Teaser

Wenn Sie eine Waldbestattung durchführen möchten, wenden Sie sich am besten an den entsprechenden Friedhofsträger.

Verfahrensablauf

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

Unter Namen wie Friedwald, Baumbestattung und Ruheforst hat sich eine neue Bestattungsart entwickelt, bei der unter Bäumen bestattet wird. Nahezu ausschließlich handelt es sich um eine Feuerbestattung. Die Flächen sind jeweils als Friedhöfe gewidmet. Die Verpflichtung der Friedhofsträger zur Vorhaltung des Angebots besteht nicht. 

Bemerkungen

Diese Informationen bieten nur einen Überblick über die Rechtslage. Sie stellen die Regelungen nicht umfassend mit allen Besonderheiten und Ausnahmen dar.

Weitere Auskünfte können die Friedhofsträger/ Friedhofsverwaltungen erteilen.

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