22. August 2024
Pressemitteilung der Polizeiinspektion Diez
Am gestrigen Mittwochabend kam es zu einer Öffentlichkeitsfahndung, nachdem der Täter bei Tatausführung beobachtet wurde und auch Videoaufnahmen gefertigt werden konnten. Noch am späten Abend gab es mehrere konkrete Hinweise von Bürgern auf den mutmaßlichen Tatverdächtigen, der namentlich benannt werden konnte. Nach weiteren Ermittlungen wurde am heutigen Vormittag ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen, welcher anschließend durch Beamte der PI Diez vollstreckt worden ist. Der mutmaßliche Täter wurde in seiner Wohnung angetroffen. Die bei Tatausführung getragene Kleidung sowie das Tatwerkzeug konnten aufgefunden werden.
In seiner anschließenden Vernehmung gab der 23-jährige Deutsche, der bisher polizeilich nicht in Erscheinung getreten war, die Taten zu. Hinsichtlich der Motivlage ergaben sich Hinweise auf eine psychische Beeinträchtigung. Deshalb wurde er in eine Fachklinik verbracht.
Nur durch die Hinweise aus der Bevölkerung war es der Polizei möglich, die Taten so schnell aufklären zu können. Hierfür gilt es einen ausdrücklichen Dank an die Hinweisgeber auszusprechen.
Bürger und Polizei: Wir sind ein tolles Team.
21. August 2024
Am Dienstag, dem 20. August, wurden im
Diezer Stadtgebiet an verschiedenen Örtlichkeiten bei einer Vielzahl von Fahrzeugen
Reifen zerstochen. Und nicht nur in Diez, sondern auch in Langenscheid und
Balduinstein kam es zu jeweils einer gleichgelagerten Tat, wie die
Polizeidirektion Montabaur in einer Pressemitteilung noch am gestrigen Abend informierte.
Die Zerstörungsserie ging in Limburg weiter.
Mittlerweile gibt es ein Foto des mutmaßlichen Täters und die Öffentlichkeitsfahndung läuft.
Die
Polizei bittet um Ihre Mithilfe:
Wer kennt die auf dem Bild zu sehende Person?
Hinweise nimmt gerne entgegen:
Polizeiinspektion
Diez
Telefon
06432-6010
E-Mail
Pressemeldung der Polizei:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117710/5848287
Mancher hat sich noch am Dienstag direkt
an die Stadt bzw. an die Verbandsgemeinde Diez gewandt und umgehend Abhilfe eingefordert.
„Den Ärger über diese sinn- und wahllose Zerstörung kann ich als eine der
Geschädigten nur allzu gut nachvollziehen“, so Bürgermeisterin Maren Busch, die
an ihrem privaten Pkw ebenfalls einen zerstochenen Reifen vorfand. „Neben dem
Schaden in jedem Einzelfall führt dies auch zu einer gewissen Verunsicherung
der Bevölkerung. Und man fragt sich natürlich, wer der Täter ist und was das
Motiv für diese Taten sein könnte“, so die Bürgermeisterin weiter.
Am Mittwochvormittag haben Verbandsgemeindeverwaltung und Polizeiinspektion Diez ein erstes Gespräch zu diesem Vorfall geführt: Ein Blick in die Kriminalitätsstatistik zeigt jedenfalls bislang keinen besonderen Schwerpunkt im Bereich Kfz-Sachbeschädigungen für Diez und Umgebung, wie die Verwaltung dabei von der Polizei erfahren konnte. Reifenschlitz-Serientaten sind grundsätzlich kein alltäglicher Vorfall, die jüngsten Ereignisse sind umso ungewöhnlicher mit Blick auf die Menge betroffener Pkw, die Menge der betroffenen Ortslagen und den mutmaßlichen Tatzeitraum: nicht etwa nachts, sondern tagsüber wurden reihenweise Reifen zerstochen. Im weiteren Tagesverlauf des Mittwochs zeigte sich, dass die Serie in Limburg fortgesetzt wurde.
„Realistischerweise ist der
Handlungsspielraum einer Kommunalverwaltung für eine Reaktion auf eine solche Serientat
nicht üppig, die Ermittlungsarbeit obliegt den Kräften der Polizei. Das nun vielfach
akut erschütterte Sicherheitsgefühl darf nicht die tatsächlichen Gegebenheiten überstrahlen!
Dass bereits einen Tag später die Polizei öffentlich mit einem Foto fahndet,
ist ein großartiger Beleg für das Funktionieren unserer Strafverfolgungsbehörden“,
so Maren Busch. „Wir unterstützen die staatsanwaltschaftlich angeordnete Öffentlichkeitsfahndung
durch Veröffentlichungen in unserem Amtsblatt, auf unserer Homepage und per Aushang
im Bürgerbüro, und ganz grundsätzlich unterstützen wir die Diezer Polizei natürlich,
wann und wo immer möglich.“
Regelmäßig finden gemeinsame Streifenfahrten und -gänge des Ordnungsamts mit der Diezer Polizei statt, bei denen dann auch Tatbestände geahndet werden können, für die einer Kommune alleine ansonsten die Zuständigkeit und vor allem die rechtliche Ermächtigung fehlt. „Eine Verbandsgemeindeverwaltung ist eben keine Polizeibehörde, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben weder Blaulicht noch Schusswaffe, und wir haben weder die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch die Ressourcen, um in Schichtdiensten eine breit angelegte Überwachung des öffentlichen Raumes durchzuführen. Unser Ordnungsamt zeigt Präsenz und Handlungsfähigkeit, soweit dies personell möglich und soweit dies rechtlich zulässig ist,“ so die Bürgermeisterin. Wissenswert ist dabei, dass das Ordnungsamt neben der Hilfspolizeitätigkeit zur Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs auch einen Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) beinhaltet, der deutlich erweiterte Befugnisse und Aufgaben hat. Mittlerweile sind im Bereich des Kommunalen Vollzugs drei Kräfte tätig, „damit liegen wir klar über dem Durchschnitt im Vergleich zu anderen Verbandsgemeinden – und auch über dem errechneten Soll für unseren Personalbedarf“, zeigt Maren Busch auf.
Polizei, Hilfspolizei (HiPo) und Kommunaler Vollzugsdienst (KVD)
– wer macht
und darf eigentlich was?
Polizei (= Landespolizei Rheinland-Pfalz):
Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung:
Verfolgung und Ahndung (einschließlich Gefahrenvorsorge und vorbeugender Bekämpfung) von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Fahndungen, Kriminalprävention, Verkehrsunfallprävention, Opferschutz. Als Strafverfolgungsbehörde geht die Polizei unmittelbar gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor.
HiPo (angesiedelt im Ordnungsamt der Verbandsgemeinde):
Überwachung des ruhenden (Parken) und des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeit) innerorts
KVD (angesiedelt im Ordnungsamt der Verbandsgemeinde):
Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung:
Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Ruhestörungen, Belästigungen der Allgemeinheit, Kontrolle / Einhaltung der kommunalen Satzungen und Verordnungen (Feld-/Wegesatzung, Straßenreinigungssatzung, Gefahrenabwehrverordnung etc.), Hundehaltung (Kontrolle der Anleinpflicht, entlaufene Hunde, gefährliche Hunde), unerlaubte Nutzung von öffentlichem Raum durch Mülltonnen oder Bepflanzung, Ermittlungsarbeiten im Bereich der Gewerbeordnung und für das Einwohnermeldeamt, Unterbringung Obdachloser, Entsiegelung von Kfz-Kennzeichen