In seiner jüngsten Sitzung am 2. Februar hatte sich der Verbandsgemeinderat mit mehreren Tagesordnungspunkten im Kontext der Geldanlage bei der Greensill Bank AG Bremen auseinanderzusetzen. Nach Eröffnung der Sitzung gab Bürgermeister Michael Schnatz im öffentlichen Tagesordnungspunkt 2 „Umgang mit Forderungen aus der Greensill-Insolvenz“ den Ratsmitgliedern zunächst aktuelle Informationen darüber, dass zwei gleichermaßen von der Insolvenz betroffene Kommunen ihre Forderungen gegenüber der Greensill Bank veräußert haben. Auch an die Verbandsgemeinde Diez waren solche Kaufangebote zwischenzeitlich herangetragen worden. Der Verbandsgemeinderat hat nach Beratung und Diskussion beschlossen, dass ein Verkauf der Forderungen aus der Greensill-Insolvenz grundsätzlich in Erwägung gezogen und die Verwaltung mit der Einholung aller für weitergehende Entscheidungen notwendigen Erkenntnisse beauftragt wird.
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte
wurden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt:
Zu TOP 3 erhielt der Rat durch den
Bürgermeister Informationen zum aktuellen Sachstand des Insolvenzverfahrens und
der Gläubigerversammlungen.
Beratungsgegenstand des nachfolgenden
TOP 4 war eine mögliche Inanspruchnahme der Eigenschadenversicherung der
Verbandsgemeinde Diez; hierzu hat der Rat nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich beschlossen, dass
eine Regulierung durch die Eigenschadenversicherung weiterhin und gegebenenfalls
unter Hinzuziehung einer Rechtsanwaltskanzlei verfolgt werden soll.
Unter TOP 5 wurden
Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem damals
tätigen Anlagevermittler, erörtert. Hierbei war auch und besonders das unlängst
ergangene, aber noch nicht rechtskräftige Urteil im Klageverfahren der Kommune
Vaterstetten (Landkreis Ebersberg, Bayern) thematisiert worden, die ihren
seinerzeitigen Anlagevermittler auf Schadenersatz in erster Instanz erfolgreich
verklagt hat. Der Verbandsgemeinderat fasste nach Beratung schließlich den
Beschluss, dass Schadenersatzansprüche gegen den damals für die
Verbandsgemeinde Diez tätig gewordenen Anlagevermittler verfolgt werden sollen.
Zunächst soll dem Anlagenvermittler hierzu ein außergerichtliches
Anspruchsschreiben zugestellt und mit ihm eine Verjährungsverzichtserklärung
vereinbart werden.
Im sich anschließenden TOP 6 wurde durch
den Bürgermeister in Fortführung der Sitzung vom 27. September 2022 und unter
Würdigung des seinerzeit bereits vorliegenden Gutachtens sowie der
zwischenzeitlich erfolgten Sachverhaltsaufklärung zu möglichen
Haftungsansprüchen gegenüber Mitarbeitenden der Verbandsgemeindeverwaltung informiert.
Der Rat beschloss hierzu mehrheitlich,
solche Ansprüche nicht weiterzuverfolgen.
Unter Punkt 7 teilte Bürgermeister
Schnatz den Ratsmitgliedern mit, dass gegen zwei Mitarbeitende der Verwaltung
ein Disziplinarverfahren eingeleitet und mittlerweile ein Ermittlungsführer für
diese Verfahren bestellt wurde.
Die weiteren Tagesordnungspunkte waren
für Mitteilungen, Anfragen und Anträge vorgesehen, es ergab sich jedoch jeweils
kein Bedarf. Bürgermeister Michael Schnatz schloss daher die Sitzung und
erinnerte noch einmal an den am morgigen Freitagnachmittag in der
Verbandsgemeindeverwaltung stattfindenden Termin, an welchem sich alle sieben
Personen, die für die Wahl zur/zum hauptamtlichen Ersten Beigeordneten
kandidieren, in den einzelnen Fraktionen präsentieren und vorstellen werden.