Sondersitzung des Verbandsgemeinderates: Ansprüche aus der Greensill-Insolvenz thematisiert

Am Donnerstag, dem 2. Februar, tagte der Verbandsgemeinderat in einer Sondersitzung zur Thematik „Greensill Geldanlage“.

In seiner jüngsten Sitzung am 2. Februar hatte sich der Verbandsgemeinderat mit mehreren Tagesordnungspunkten im Kontext der Geldanlage bei der Greensill Bank AG Bremen auseinanderzusetzen. Nach Eröffnung der Sitzung gab Bürgermeister Michael Schnatz im öffentlichen Tagesordnungspunkt 2 „Umgang mit Forderungen aus der Greensill-Insolvenz“ den Ratsmitgliedern zunächst aktuelle Informationen darüber, dass zwei gleichermaßen von der Insolvenz betroffene Kommunen ihre Forderungen gegenüber der Greensill Bank veräußert haben. Auch an die Verbandsgemeinde Diez waren solche Kaufangebote zwischenzeitlich herangetragen worden. Der Verbandsgemeinderat hat nach Beratung und Diskussion beschlossen, dass ein Verkauf der Forderungen aus der Greensill-Insolvenz grundsätzlich in Erwägung gezogen und die Verwaltung mit der Einholung aller für weitergehende Entscheidungen notwendigen Erkenntnisse beauftragt wird.

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte wurden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt:
Zu TOP 3 erhielt der Rat durch den Bürgermeister Informationen zum aktuellen Sachstand des Insolvenzverfahrens und der Gläubigerversammlungen.
Beratungsgegenstand des nachfolgenden TOP 4 war eine mögliche Inanspruchnahme der Eigenschadenversicherung der Verbandsgemeinde Diez; hierzu hat der Rat nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich beschlossen, dass eine Regulierung durch die Eigenschadenversicherung weiterhin und gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer Rechtsanwaltskanzlei verfolgt werden soll.
Unter TOP 5 wurden Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem damals tätigen Anlagevermittler, erörtert. Hierbei war auch und besonders das unlängst ergangene, aber noch nicht rechtskräftige Urteil im Klageverfahren der Kommune Vaterstetten (Landkreis Ebersberg, Bayern) thematisiert worden, die ihren seinerzeitigen Anlagevermittler auf Schadenersatz in erster Instanz erfolgreich verklagt hat. Der Verbandsgemeinderat fasste nach Beratung schließlich den Beschluss, dass Schadenersatzansprüche gegen den damals für die Verbandsgemeinde Diez tätig gewordenen Anlagevermittler verfolgt werden sollen. Zunächst soll dem Anlagenvermittler hierzu ein außergerichtliches Anspruchsschreiben zugestellt und mit ihm eine Verjährungsverzichtserklärung vereinbart werden.
Im sich anschließenden TOP 6 wurde durch den Bürgermeister in Fortführung der Sitzung vom 27. September 2022 und unter Würdigung des seinerzeit bereits vorliegenden Gutachtens sowie der zwischenzeitlich erfolgten Sachverhaltsaufklärung zu möglichen Haftungsansprüchen gegenüber Mitarbeitenden der Verbandsgemeindeverwaltung informiert. Der Rat beschloss hierzu mehrheitlich, solche Ansprüche nicht weiterzuverfolgen.
Unter Punkt 7 teilte Bürgermeister Schnatz den Ratsmitgliedern mit, dass gegen zwei Mitarbeitende der Verwaltung ein Disziplinarverfahren eingeleitet und mittlerweile ein Ermittlungsführer für diese Verfahren bestellt wurde.


Die weiteren Tagesordnungspunkte waren für Mitteilungen, Anfragen und Anträge vorgesehen, es ergab sich jedoch jeweils kein Bedarf. Bürgermeister Michael Schnatz schloss daher die Sitzung und erinnerte noch einmal an den am morgigen Freitagnachmittag in der Verbandsgemeindeverwaltung stattfindenden Termin, an welchem sich alle sieben Personen, die für die Wahl zur/zum hauptamtlichen Ersten Beigeordneten kandidieren, in den einzelnen Fraktionen präsentieren und vorstellen werden.

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