Es wird darauf hingewiesen, dass für den Ausschank von alkoholischen Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen eine sogenannte Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich ist. Eine entsprechende Gestattung soll mit einer Vorlaufzeit von 2 – 3 Wochen beim Ordnungsamt beantragt werden. Das Antragsformular steht als Download bereit:
Dies gilt auch für St.-Martinsumzüge, Weihnachtsmärkte, Glühweinstände, etc. Bei den anstehenden St.-Martinsumzügen wird ausnahmsweise auf die Vorlaufzeit von 2 – 3 Wochen verzichtet.
Bei Nichtbeantragung ist die VG Diez in der Pflicht im Nachgang ein Bußgeldbescheid zu erstellen, welcher mit höheren Kosten einhergeht.
Es wird darauf hingewiesen, dass stichprobenartig Kontrollen stattfinden werden und dies zu weiteren Unkosten führen kann.
Ansprechpartner:
