Festsetzung der Grundsteuer sowie der Hundesteuer 2023

  • Festsetzung der Grundsteuer 2023 durch öffentliche Bekanntmachung* gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes

    * im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez, Ausgabe 2/2023


    Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 sind in den Ortsgemeinden Holzheim, Langenscheid und Laurenburg keine Hebesatzänderungen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 in diesen Gemeinden verzichtet wird.

    Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes festgesetzt.

    Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid im Jahr 2023 erhalten, die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2022 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2023 zugegangen wäre.

    Die Grundsteuer 2023 wird mit den im zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 01. Juli 2023 fällig.

    Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez in Zimmer 120 eingesehen werden. Sollten die Grundsteuerhebesätze im Jahr 2023 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt.

    Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der wirksamen Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz zu erheben.

    Diez, den 05.01.2023

    In Vertretung:
    Claudia Schäfer, Erste Beigeordnete

  • Festsetzung der Hundesteuer 2023 durch öffentliche Bekanntmachung* auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Diez

    * im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez, Ausgabe 2/2023

    Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2023 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.

    Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) i. V. m. § 6 Abs. 2 der Hundesteuersatzungen der Stadt Diez und der Ortsgemeinden der VG Diez festgesetzt.

    Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 haben sich auf dem Gebiet der VG Diez keine Änderungen in der Höhe der zu entrichteten Hundesteuer ergeben, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird. Es treten daher mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2023 zugegangen wäre.

    Die Hundesteuer 2023 wird mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 fällig. Für Hundesteuerpflichtige, die von der Möglichkeit, die Hundesteuer in einem Jahresbetrag zu zahlen, Gebrauch gemacht haben, werden die Steuern 2023 am 01.07.2023 fällig.

    Die Hundesteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez in Zimmer 120 eingesehen werden. Sollten die Hundesteuersätze im Jahr 2023 noch geändert werden, werden Änderungsbescheide erteilt.

    Diese öffentliche Hundesteuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der wirksamen Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz zu erheben.

    Diez, den 05.01.2023

    In Vertretung:
    Claudia Schäfer, Erste Beigeordnete

Die aktuellen Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer für alle Ortsgemeinden und die Stadt Diez finden Sie in der Rubrik Gemeinden.

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