Durch die verpflichtende vorherige Terminvereinbarung während der Pandemie konnte die Zahl der im Hause befindlichen Personen sehr effektiv reguliert werden. Dies hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass der Infektionsschutz in der Verbandsgemeindeverwaltung zu jeder Zeit nach Menschenmöglichem gewährleistet war.
„Klar war auch, dass der Service unseres Bürgerbüros nicht dauerhaft ausschließlich durch Terminvereinbarung zur Verfügung stehen sollte“, so die Erste Beigeordnete Claudia Schäfer. Gleichwohl habe sich gezeigt, dass zuvor vereinbarte Termine durchaus von großem Vorteil sind, und zwar für alle Beteiligten: So kann verwaltungsseitig alles Notwendige termingerecht vorbereitet werden, weil im Vorfeld bereits bekannt ist, wer mit welchem Anliegen erscheinen wird – und umgekehrt haben die Bürgerinnen und Bürger keine Wartezeiten hinzunehmen, sondern können in aller Regel darauf vertrauen, pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit bedient zu werden.
Daher will die Verbandsgemeindeverwaltung beide Varianten mit ihren jeweiligen Vorteilen für die Zukunft nutzen: eine Terminvereinbarung kann seit 1. März sehr bequem →online (Rubrik BÜRGERSERVICE) vorgenommen werden. Nach der Buchung wird eine E-Mail versendet, in welcher der Termin noch einmal zu bestätigen ist und zugleich auf gegebenenfalls mitzubringende Unterlagen hingewiesen wird. Online gebuchte Termine können auch online wieder storniert werden.
Ebenfalls seit dem 13. März ist das Bürgerbüro wieder zu den bekannten Öffnungszeiten frei und ohne vorherige Anmeldung zugänglich.
Wer also nur ein kleines Zeitfenster hat, um seine Verwaltungsgeschäfte zu erledigen, und daher Wartezeiten ausschließen möchte, kann hierzu die Online-Terminvergabe nutzen (es bleibt auch zukünftig möglich, einen Termin telefonisch zu vereinbaren). Wer die Verwaltung spontan besuchen möchte, kann dies ebenso tun – hat aber unter Umständen Wartezeiten hinzunehmen.
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Mo
bis Mi 8:00
Uhr bis 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr