Während der zurückliegenden Wochen inmitten der Corona-Pandemie waren zwar Eheschließungen grundsätzlich möglich, allerdings nur im sehr kleinen Rahmen. Seit dem 18. Mai 2020 haben Hochzeitspaare nun wieder die Möglichkeit, die standesamtliche Eheschließung mit einem erweiterten Kreis von Gästen und Anwesenden vorzunehmen.
Die erste Landesverordnung zur Änderung der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 15. Mai, die zum 18. Mai Gültigkeit erlangt hat, beinhaltet nämlich eine Lockerungsregelung insbesondere für Trauungen:
„An standesamtlichen Trauungen dürfen neben de Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen folgende Personen teilnehmen:
- Personen, die mit einem der Eheschließenden im ersten Grad verwandt sind, und
- Personen eines weiteren Hausstands.“ Darüber hinaus dürfen nun auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als 1 Person pro 10 qm Raumfläche anwesend ist.
Weil das Trauzimmer in der Verbandsgemeindeverwaltung lediglich etwa 35 Quadratmeter Raumfläche bietet, dürfen dort weiterhin nur drei Personen teilnehmen. In den beiden anderen Trau-Standorten in der Verbandsgemeinde Diez – das sind Schloss Schaumburg und das Diezer Grafenschloss – sind die Platzverhältnisse jedoch großzügiger. Entsprechende Vorbereitungen für die einschlägig bekannten Hygiene- und Abstandsmaßnahmen wurden von den jeweiligen Betreibern getroffen: Im Diezer Grafenschloss steht der Saal „St. Remigius“ bereits ab sofort wieder für Trauungen zur Verfügung, er bietet mit 76 Quadratmetern Raumfläche Platz für bis zu sieben Personen. Neben der Standesbeamten und dem Brautpaar können so beispielsweise zwei Trauzeugen und zwei zusätzliche Personen mit dabei sein. Das Trauzimmer auf Schloss Schaumburg, wo die Zeit der Corona-Beschränkungen für weitere Umbau- und Renovierungsarbeiten genutzt wurde und wird, soll ab Juni wieder verfügbar sein.
Die Entscheidung über die Wahl der Räumlichkeit und die damit verbundene Anzahl von Gästen während der standesamtlichen Eheschließung liegt natürlich ganz beim Brautpaar selbst.
Die für das Standesamtwesen zuständige Dezernentin, Erste Beigeordnete Claudia Schäfer, freut sich besonders darüber, dass nun auch wieder – trotz der weiterhin bestehenden Einschränkungen gegenüber den Zeiten vor der Pandemie – etwas Romantik bei den Trauungen zurückkehren darf: „Festliche Traureden werden nun wieder den rein formellen Akt ergänzen und den Tag der Eheschließung um die dazugehörigen Emotionen und feierlichen Worte bereichern – ein wichtiges Stück Normalität kehrt somit auch für diesen Lebensbereich zurück“, so Schäfer.
Gemeinsam mit dem Standesamt-Team der Verbandsgemeinde Diez – dies sind: Iris Drieschner, Katja Ludwig und Annegret Strauch – steht Claudia Schäfer allen Brautpaaren bei Fragen und Unsicherheiten gerne zur Verfügung.
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Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.