Während der zurückliegenden Wochen inmitten der Corona-Pandemie waren zwar Eheschließungen grundsätzlich möglich, allerdings nur im sehr kleinen Rahmen. Seit dem 18. Mai 2020 haben Hochzeitspaare nun wieder die Möglichkeit, die standesamtliche Eheschließung mit einem erweiterten Kreis von Gästen und Anwesenden vorzunehmen.
Die erste Landesverordnung zur Änderung der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 15. Mai, die zum 18. Mai Gültigkeit erlangt hat, beinhaltet nämlich eine Lockerungsregelung insbesondere für Trauungen:
„An standesamtlichen Trauungen dürfen neben de Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen folgende Personen teilnehmen:
- Personen, die mit einem der Eheschließenden im ersten Grad verwandt sind, und
- Personen eines weiteren Hausstands.“ Darüber hinaus dürfen nun auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als 1 Person pro 10 qm Raumfläche anwesend ist.
Weil das Trauzimmer in der Verbandsgemeindeverwaltung lediglich etwa 35 Quadratmeter Raumfläche bietet, dürfen dort weiterhin nur drei Personen teilnehmen. In den beiden anderen Trau-Standorten in der Verbandsgemeinde Diez – das sind Schloss Schaumburg und das Diezer Grafenschloss – sind die Platzverhältnisse jedoch großzügiger. Entsprechende Vorbereitungen für die einschlägig bekannten Hygiene- und Abstandsmaßnahmen wurden von den jeweiligen Betreibern getroffen: Im Diezer Grafenschloss steht der Saal „St. Remigius“ bereits ab sofort wieder für Trauungen zur Verfügung, er bietet mit 76 Quadratmetern Raumfläche Platz für bis zu sieben Personen. Neben der Standesbeamten und dem Brautpaar können so beispielsweise zwei Trauzeugen und zwei zusätzliche Personen mit dabei sein. Das Trauzimmer auf Schloss Schaumburg, wo die Zeit der Corona-Beschränkungen für weitere Umbau- und Renovierungsarbeiten genutzt wurde und wird, soll ab Juni wieder verfügbar sein.
Die Entscheidung über die Wahl der Räumlichkeit und die damit verbundene Anzahl von Gästen während der standesamtlichen Eheschließung liegt natürlich ganz beim Brautpaar selbst.
Die für das Standesamtwesen zuständige Dezernentin, Erste Beigeordnete Claudia Schäfer, freut sich besonders darüber, dass nun auch wieder – trotz der weiterhin bestehenden Einschränkungen gegenüber den Zeiten vor der Pandemie – etwas Romantik bei den Trauungen zurückkehren darf: „Festliche Traureden werden nun wieder den rein formellen Akt ergänzen und den Tag der Eheschließung um die dazugehörigen Emotionen und feierlichen Worte bereichern – ein wichtiges Stück Normalität kehrt somit auch für diesen Lebensbereich zurück“, so Schäfer.
Gemeinsam mit dem Standesamt-Team der Verbandsgemeinde Diez – dies sind: Iris Drieschner, Katja Ludwig und Annegret Strauch – steht Claudia Schäfer allen Brautpaaren bei Fragen und Unsicherheiten gerne zur Verfügung.
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Iris Drieschner
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRoom Nr.: E 17
Floor: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Funktion
Standesbeamtin

Frau Katja Ludwig
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRoom Nr.: E 16
Floor: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Funktion
Standesbeamtin

Frau Annegret Strauch
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRoom Nr.: E 16
Floor: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,
- mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
- Unterhaltsfähigkeit,
- ausreichende Deutschkenntnisse,
- staatsbürgerliches Grundwissen,
- keine Mehrstaatigkeit,
- nicht bestraft,
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter
Welche Gebühren fallen an?
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.
Rechtsgrundlage
Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.
Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.
Anträge / Formulare
Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.
Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.