Das
Gesundheitsamt muss aufgrund der hohen täglichen Neuinfektionen die
Abläufe anpassen. Nicht alle Infizierten und Kontaktpersonen können
angerufen oder informiert werden.
Seit Freitag, 14.1.2022, gilt die neue Absonderungsverordnung des Landes (Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen).