Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Verfahrensgrenze des Umlegungsverfahrens „Am Hahnsfeld II“

Bekanntgabe der Abmarkungsmaßnahmen

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Verfahrensgrenze des Umlegungsverfahrens „Am Hahnsfeld II“ an Außenanlieger

In der Gemarkung Altendiez wurden die Flurstücksgrenzen im Rahmen der Umlegung „Am Hahnsfeld  II“ durch den Umlegungsplan bestimmt und abgemarkt. Von der Abmarkung der neuen Baugrundstücke ist auch das nachfolgend aufgeführte, an das Verfahrensgebiet angrenzende Flurstück (Außenanlieger) betroffen.

Gemarkung: Altendiez

Flur: 2

Flurstück(e): 49/2

Zur Kennzeichnung der Grenzen der neuen Flurstücke im Umlegungsgebiet wurden in die Verfahrensgrenze des Umlegungsgebiets Grenzmarken in die gemeinsame Flurstücksgrenze mit den Außenanliegern eingebracht und / oder entbehrliche Grenzmarken entfernt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572) zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S 448), werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten die Abmarkungsmaßnahmen öffentlich bekannt gegeben.

Die Verwaltungsentscheidung ist in der Zeit vom 19. November 2025 bis 22. Dezember 2025 beim Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Altendiez, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg ausgelegt und kann nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung (Abmarkungsmaßnahme) kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch kann

1.    in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.    schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Altendiez,
Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

erhoben werden.


Westerburg, den 30. Oktober 2025

gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

 

Hinweise:

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/wichtige-
informationen/elektronische-kommunikation/.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/wichtige-informationen/datenschutz.

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