Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Verfahrensgrenze des Umlegungsverfahrens „Am Hahnsfeld II“ an Außenanlieger
In der Gemarkung Altendiez wurden die Flurstücksgrenzen im Rahmen der Umlegung „Am Hahnsfeld II“ durch den Umlegungsplan bestimmt und abgemarkt. Von der Abmarkung der neuen Baugrundstücke ist auch das nachfolgend aufgeführte, an das Verfahrensgebiet angrenzende Flurstück (Außenanlieger) betroffen.
Gemarkung: Altendiez
Flur: 2
Flurstück(e): 49/2
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung (Abmarkungsmaßnahme) kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
2. schriftlich oder zur Niederschrift bei
dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Altendiez,
Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg
erhoben werden.
Westerburg, den 30. Oktober 2025
gez. Dr.-Ing.
Gabriele Hückelheim
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses
Hinweise:
Nähere
Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die
Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter
https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/wichtige-
informationen/elektronische-kommunikation/.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/wichtige-informationen/datenschutz.